Seiteninhalt

01.07.2015

Gehölzpflanzungen im Landkreis Vorpommern-Rügen

Im April und Mai wurden im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) bei Altenwillershagen, Gruel und Bartelshagen I in großem Umfang Hecken und Bäume auf sogenannten Kompensationsflächen gepflanzt. So wurde eine bereits 2005 in Bartelshagen I angelegte Streuobstwiese um 20 weitere Obstbäume regionaler Sorten ergänzt.

Die neu gepflanzte Hecke bei Altenwillershagen © Hardo Wanke
Die neu gepflanzte Hecke bei Altenwillershagen © Hardo Wanke

Bei Altenwillershagen soll eine etwa 2,5 ha große Ackerfläche, auf der im vergangenen Jahr Bodenablagerungen aus der Renaturierung des Templer Baches erfolgten, in eine naturnahe Wiese umgewandelt werden. Auf dieser Fläche wurden als weitere Maßnahme im Mai diesen Jahres eine fünfreihige Hecke und eine Baumreihe mit Sommerlinden gepflanzt.

Eine weitere Heckenpflanzung erfolgte an der Kreisstraße zwischen Gruel und Camitz. Die Hecke soll eine als Ökokonto neu eingerichtete Wiesenfläche von den Störeinflüssen der Straße abschirmen. Auf der Fläche wurden u. a. auch 10 Eichen neu gepflanzt. Die künftige Pflege der Flächen wird durch eine Beweidung mit Schafen erfolgen, zu der sich ein ortsansässiger Landwirtschaftsbetrieb bereit erklärt hat.

Die Maßnahmen tragen nicht nur zur Aufwertung des Landschaftsbildes bei, sie verbessern in der zumeist eintönigen Feldflur mit riesigen Schlägen gleichzeitig auch die Lebensraumqualität für Arten des Offenlands. Von naturnahen Wiesen mit Gehölzstrukturen profitieren besonders Vögel, Fledermäuse und Insekten, aber auch viele andere Tiere und Pflanzen. Auf diese Weise wird dem besonders auf Ackerflächen in den vergangenen Jahren anhaltenden Artenverlust entgegengewirkt, mit letztlich auch für den Menschen positiven Folgen.

Insgesamt wurden in diesem Frühjahr vier verschiedene Pflanzungen mit einem Finanzvolumen von ca. 33.000 Euro realisiert. Das dafür ausgegebene Geld stammt nicht etwa aus dem knappen Kreishaushalt, sondern aus Einzahlungen kompensationspflichtiger Bürger. Das bedeutet, es wurde Ersatz gepflanzt für Bäume, die Privatpersonen mit Genehmigung gefällt haben. In der Regel muss derjenige, der einen Baum fällt, dafür eine Ersatzpflanzung durchführen. Wer das z. B. aus Platzgründen auf dem eigenen Grundstück nicht kann, leistet eine Zahlung auf ein Verwahrkonto der Unteren Naturschutzbehörde. Dieses Geld geht nicht in den Kreisetat ein, es ist zweckgebunden und wird vollständig für Renaturierungen ausgegeben. Weitere Heckenpflanzungen bei Bartelshagen I und Petersdorf sind für den Herbst vorgesehen.