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18.04.2019

36 Anträge zur Förderung der Sozialarbeit

Verbände, Vereine und Selbsthilfegruppen mit sozialer Aufgabenstellung werden auch 2019 gefördert.

Im Haushaltsjahr 2018 hat der Landkreis Vorpommern-Rügen gemäß der Richtlinie des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen mit sozialer Aufgabenstellung 29 Antragstellern, die ihre Aufgaben im Landkreises Vorpommern-Rügen ausüben, mit insgesamt 120.000,- € gefördert.

Auch für das Haushaltsjahr 2019 stehen im Landkreis Vorpommern-Rügen wieder 120.000,- € für diese Förderung zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen und Initiativen im sozialen und gesundheitlichen Bereich, die die Einwohnerinnen und Einwohner bei der Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben unterstützen.

Bis zum 31. März 2019 konnten entsprechende Anträge gestellt werden. 36 Anträge gingen beim Landkreis ein, darunter 7 Neuanträge. Diese werden nun von der Verwaltung bewertet und zur Entscheidung in die Gremien des Kreistages gegeben.