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25.10.2011

Zum 01. Januar 2012 sollen das neue Bundeskinderschutzgesetz und damit verbunden verschiedene Änderungen in der Sozialgesetzgebung in Kraft treten. Dadurch soll der Kinderschutz in der Bundesrepublik verbessert und die Verantwortung der staatlichen Gemeinschaft klarer geregelt werden.

Was bedeuten diese Neuregelungen für die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe? Welche Aufgaben kommen auf sie zu? Was müssen sie gegebenenfalls, in Rahmen von Prüfungen von Kindeswohlgefährdungen gem. §8a SGB VIII, anders als bisher beachten? Diesen und anderen Fragen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter aus ganz Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Freien Trägern der Jugendhilfe auf einem Fachtag, am 28. Oktober im Bad Sülze, nachgehen und sie diskutieren. Gleichzeitig bieten Fachvorträge Grundlagen und interessante Anregungen für die zukünftige Arbeit im Kinderschutz.

Fachtagung Kinderschutz:
28. Oktober 2011 (09:30 Uhr – 15:00 Uhr)
JAM-Bad Sülze
Recknitzallee 1a
18344 Bad Sülze

Für Rücksprachen wenden Sie sich bitte an:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Jugendamt
Jens Donner
Telefon: 038326 59 437
Fax: 038326 59 188 451
Email: jens.donner(at)lk-nvp.de