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11.06.2020

Arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nehmen nach dem Lockdown wieder an Fahrt auf!

Das Jobcenter Vorpommern-Rügen informiert:

Jobcenter
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Mit den Lockerungen, auf die sich Bund und Länder in den vergangenen Wochen verständigt haben und mit den Regelungen des MV-Plans für unser Bundesland, rückt nun auch wieder verstärkt die Integration und Eingliederung unserer Bürgerinnen und Bürger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie die Durchführung von Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen in den Vordergrund.

Auch während der Kontaktbeschränkungen sind durch unsere Träger Einzelmaßnahmen oder Angebote für Kleingruppen durchgeführt worden. Wenn es möglich war, haben die Träger ihren Betrieb rasch und problemlos auf die digitale Formate umgestellt und sind mit den Teilnehmern durch Online-Module im Kontakt geblieben.

Bereits seit Anfang Mai haben nun alle Bildungs- und Beschäftigungsträger wieder die Möglichkeit, unterbrochene oder geplante Bildungsmaßnahmen sowie Arbeitsgelegenheiten für das Jobcenter durchzuführen oder neue Maßnahmen zu beantragen, bei denen persönliche Kontakte mit den Bürgern erforderlich sind. Bürger, die vor den Kontaktbeschränkungen bereits Maßnahmen absolviert haben oder in Arbeitsgelegenheiten beschäftigt waren, können ihren Dienst wiederaufnehmen, wenn die hygienischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wir freuen uns, dass unsere arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach dem Lockdown wieder an Fahrt aufnehmen. Selbstverständlich sind dabei die gesetzlichen Auflagen zum Schutz vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger zu beachten. Mit der schrittweisen Lockerung der Kontaktbeschränkungen und der Wiederaufnahme und Neubewilligung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen gehen so auch Anpassungen der Regelungen zur Durchführung von Arbeitsgelegenheiten und Maßnahmen einher.

Die Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden in diesem Zusammenhang gebeten, das weitere Vorgehen im Bedarfsfall mit dem Jobcenter Vorpommern-Rügen abzustimmen. Eine Kontaktaufnahme kann per E-Mail unter: KJC-VR@lk-vr.de  oder telefonisch unter 03831 357-3302 erfolgen.

Auf der Internetseite  www.lk-vr.de/Eigenbetrieb-Jobcenter  erhalten die sozialen Dienstleister zudem Informationen zu den gesetzlichen Neuregelungen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG), mit denen mögliche finanzielle Einbußen der Träger aufgefangen werden sollen.

Die aktuellen und zukünftigen Abläufe im Jobcenter werden anders aussehen als in der Vor-Corona-Zeit. Wir setzen auch hier weiterhin auf die neuen Anforderungen des Infektionsschutzes für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Mitarbeitenden.

Wir sind weiterhin für Sie da!

Ihr kommunales Jobcenter Vorpommern-Rügen