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15.05.2020

Eigenes Konzept der Kinderbetreuung im Landkreis Vorpommern-Rügen

Ab 18. Mai 2020 dürfen die Vorschulkinder in den Kitas den eingeschränkten Regelbetrieb nutzen, ab 25. Mai 2020 dann alle!

Das Land Mecklenburg-Vorpommern (M-V) hat den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Option eingeräumt, auf die regionalen Besonderheiten mit eigenen Konzepten der Kinderbetreuung im Rahmen des MV Plans reagieren zu können.

Vorpommern-Rügens (V-R) Landrat Dr. Stefan Kerth möchte zugunsten der vollberufstätigen Eltern eine maximal vertretbare Kinderbetreuung in seinem Landkreis ermöglichen. Oberste Priorität dabei soll allerdings der Infektionsschutz und die Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten im Falle einer auftretenden Erkrankung bleiben.

Das Jugendamt V-R hat hierzu mit den Trägern der Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis beraten und sich darauf verständigt:

  • Im Landkreis VR wird für vollberufstätige Eltern statt des vom Land mindestens vorgesehenen 6 Stunden Platzanspruches im eingeschränkten Regelbetrieb in den Kitas ein 8 Stunden Ganztagsplatz angeboten.
  • Für alle anderen Kinder soll ein tägliches Betreuungsangebot von 4 Stunden am Vormittag ermöglicht werden.

Dabei kann es (muss es aber nicht) zu Einschränkungen bei den Öffnungszeiten kommen.

Das Jugendamt empfiehlt, die Öffnungszeiten mit den Eltern abzustimmen und kann sich eine einheitliche Kernöffnungszeit im Landkreis zwischen 7.30 Uhr und 15.30 Uhr vorstellen.

Zu beachten dabei ist, dass die Bedarfe der Eltern, deren Kinder sich bereits in der Notfallbetreuung befinden, zu berücksichtigen sind und hier eine individuelle Abstimmung mit den Eltern erfolgen soll.

Mit der Kernöffnungszeit und der 8- bzw. 4-Stunden Betreuung (und individuellen Einzelfällen) könnte der Personaleinsatz in den Kitas effektiver vorgenommen werden.

Alle Kinder, die bereits in die Notfallbetreuung Ihrer Einrichtung aufgenommen worden sind, sollen weiter die Einrichtungen besuchen. Sie werden im Rahmen der neuen Regeln weiter betreut. Eine individuelle Abstimmung mit Eltern ist aber immer erforderlich. Wichtig ist, dass es keine Mischung von Gruppen auch im Laufe eines Tages gibt.

Landrat Kerth: „Diese Regelungen bedeuten für alle Beteiligten enorme Kraftaufwände. Ich freue mich über die große Zustimmung und die Bereitschaft unserer Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen, unter den derzeitigen Umständen die zurzeit optimalsten Betreuungsangebote umzusetzen.“