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Katastererneuerung

Das Liegenschaftskataster ist zu erneuern, wenn es nicht mehr geeignet ist, als amtliches Verzeichnis der Grundstücke nach der Grundbuchordnung zu dienen oder wenn es den Anforderungen an ein Geobasisinformationssystem nicht entspricht.

Aufgaben der Katasterneuerung sind u.a.:

  • Einführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS®)
  • Flächendeckende Erhebung und Aktualisierung des Gebäudebestandes
  • Umstellung auf das amtliche Lagebezugssystem ETRS89 mit UTM-Abbildung
  • Vollständige digitale Führung und Bereitstellung der Nachweise des Liegenschaftskatasters (außer Bodenschätzung)
  • Aktualisierung der tatsächlichen Nutzungen
  • Durchführung kartenverbessernder Maßnahmen
  • Digitalisierung der Ergebnisse der Bodenschätzung
  • Aktualisierung und Vervollständigung des Nachweises gesetzlicher Klassifizierungen und topographischer Gegenstände
  • Aufbau eines Dokumentenmanagementsystems (Nachweisverwaltung)
  • INSPIRE-Umsetzung