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17.09.2015

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für die Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie M-V

Diese Mittel werden ab 2016 nicht mehr über das Land ausgereicht, sondern über den Fachdienst Jugend unseres Landkreises. Eine entsprechende Landesrichtlinie liegt noch nicht vor.

Am 21. September 2015 wurde durch den Jugendhilfeausschuss ein Rahmenkonzept zur Familienbildung für unseren Landkreis beschließen. Aufbauend darauf wurde in der AG Familienbildung ein Umsetzungskonzept für die Jahre 2016 und 2017 entwickelt.

Derzeit befindet sich das Umsetzungskonzept für die Jahre 2018 ff in der Abstimmung.

Auf deren Grundlage können Zuwendungen beantragt werden.  

Antragsverfahren für eine Zuwendung

Unabhängig vom künftigen Umsetzungskonzept muss der Landkreis Vorpommern-Rügen für die Landesmittel einen Antrag ans LAGuS bis Ende Oktober eines jeden Jahres stellen. Bestandteil dieses Landesantrages sind die einzelnen, durch den Fachdienst Jugend geprüften, Einzelanträge der Träger.

Hier finden Sie alle erforderlichen Antragsunterlagen. Der Antrag besteht aus folgenden Unterlagen:

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- Kosten- und Finanzierungsplan: siehe Antragsformular

Bitte beachten Sie, dass das Kreuz im Feld „vorzeitiger Maßnahmebeginn“ im Antragsformuar zwingend erforderlich ist, wenn das Projekt/die Maßnahme im Januar des zu fördernden Jahres begonnen werden soll.

Bitte reichen Sie diese o.g. Unterlagen, vollständig und im Original, bis zum 15. September eines jeden Jahres (Posteingang) ein. Gern können Sie uns diese auch per Mail vorab zusenden.

Kontakt:

Keller Carola