Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung am 28. Februar 2023
Der Bund gibt einen rechtlichen Rahmen vor, der durch die Landesregierung in Form von Verordnungen erlassen wird. Die Landesregierung ordnet ebenfalls Erlasse an, welche durch den Landkreis in Gestalt von Allgemeinverfügungen umgesetzt werden.
Zum Schutz der Bevölkerung, insbesondere der bekannten Risikogruppen, werden eine Reihe rechtlicher Maßnahmen ergriffen. Dies sind die aktuell geltenden Rechtsvorschriften, die den Rahmen für die Maßnahmen und Regelungen auf den folgenden Seiten bilden. Für die Überwachung und Einhaltung bzw. Durchführung der nachfolgenden Verordnungen sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig.
Sie finden die jeweiligen Rechtsgrundlagen in den Unterpunkten.