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17.04.2020

Abwicklung SodEG

Der Eigenbetrieb Jobcenter wird für die von ihm finanzierten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, unter dem Vorbehalt einer eventuell späteren möglichen Verrechnung bzw. Rückforderung auf Basis der dann geltenden gesetzlichen Regelungen, je-denfalls bis 19.April 2020, die Maßnahmevergütung weiterzahlen und damit die Einnahmen für die o. g. Maßnahmen zunächst krisenunabhängig sicherstellen.

Alle weiteren Informationen enthalten die nachfolgenden Dokumente:

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Bildungskoordinatorin Frau Antje Schuldt telefonisch 03831 357-3302 oder per E-Mail an das Postfach KJC-VR@lk-vr.de.

Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter