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05.01.2021

Antragstellung SodEG

Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ist bis 31. März 2021 gültig.

Das aus 2020 bekannte Verfahren zur Umsetzung des SodEG im Landkreis Vorpommern-Rügen gilt bis dahin weiter. ABER für Antragszeiträume in 2020 und 2021 sind einzelne Anträge zu stellen.

Weitere Informationen und die erforderlichen Dokumente für eine Antragstellung finden Sie hier.

Zu beachten ist, dass Leistungen der Agentur für Arbeit, Zuschüsse des Bundes und der Länder sowie Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz vorrangig in Anspruch genommen werden.

Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter