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21.03.2019

Erster Arbeitnehmer startet beruflich neu durch

Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen wird umgesetzt

Das Jobcenter des Landkreises Vorpommern-Rügen setzt seit dem 18.03.2019 das neue Bundesprogramm "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" um. Der 58-jährige Horst Meier startet als erster Arbeitnehmer im Landkreis Vorpommern-Rügen mit Hilfe des Bundesprogramms "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" beruflich neu durch. Nach der langjährigen Arbeitslosigkeit freut sich Herr Meier auf seine Kollegen und die neue Tätigkeit als Hausmeister.

Die Volkssolidarität Grimmen

Erster Arbeitnehmer startet beruflich neu durch
Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen wird umgesetzt
Erster Arbeitnehmer startet beruflich neu durch Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen wird umgesetzt
-Stralsund e.V. ist der erste Arbeitgeber in der Region, der das Programm nutzt und neue Stellen an den Standorten Grimmen und Stralsund schafft. Frau Helms als Geschäftsführerin der Volkssolidarität Grimmen-Stralsund e.V. will sich somit die eigenen künftigen Arbeitskräfte heranbilden. „So werden z.B. die jetzigen Hausmeister in naher Zukunft in Rente gehen. Mit den Lohnkostenzuschüssen ist es nun möglich, langfristig neue Mitarbeiter für diese Tätigkeit durch die erfahrenen Praktiker einzuarbeiten.“ 

Das kommunale Jobcenter, die Volkssolidarität e.V. und Herr Meier wissen, dass nicht alle auszuführenden Arbeiten durch Herrn Meier vom ersten Tag an einwandfrei erledigt werden können. Vielmehr geht es für Herrn Meier in einem ersten Schritt darum, wieder am Arbeitsleben teilzuhaben. Die nächsten Schritte werden der Stabilisierung und Qualifizierung dienen.

Die Förderung ist deshalb auf einen langen Zeitraum, nämlich auf fünf Jahre, ausgelegt. Diese Zeit steht zur Verfü

Herr Meier wird durch Herrn Lange (links) eingearbeitet
Herr Meier wird durch Herrn Lange (links) eingearbeitet
gung, um eine langsame Einarbeitung in die neuen Aufgaben zu ermöglichen und sich mit der Tätigkeit vertraut zu machen.

Mit dem Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II - Änderungsgesetz, sog. Teilhabechancengesetz) wurden zum 01.01.2019 neue Förderinstrumente für langzeitleistungsbeziehende und langzeitarbeitslose Bürger eingeführt (§§ 16e und i SGB II n.F.). Der Gesetzgeber hat gerade mit dem § 16 i SGB II n.F. ein völlig neues Regelinstrument geschaffen, um auch diejenigen Bürger, die bislang nicht von der anhaltenden guten Arbeitsmarktlage und der hohen Arbeitskräftenachfrage profitieren und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden konnten, Chancen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt zu eröffnen. Neben der finanziell und zeitlich sehr weitreichenden Förderung der Arbeitsverhältnisse, sind aufgrund der gesetzlichen Neuregelung auch die Qualifizierung sowie eine jeweils ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung von der Förderung umfasst.

Derzeit erfolgt im Eigenbetrieb Jobcenter die Akquirierung geeigneter Stellen und die Erschließung von Beschäftigungschancen sowie die Identifizierung und Vermittlung der Bewerber aus den Reihen der langzeitarbeitslosen Leistungsbezieher. Mittel- und langfristiges Ziel jeder geförderten Beschäftigung wird indes über den jeweiligen Förderungszeitraum die Integration des einzelnen Teilnehmers in ein ungefördertes Beschäftigungsverhältnis bleiben.

Interessierte Arbeitgeber erhalten weitere Informationen beim Personalservice des Kommunalen Jobcenters, Tel: 03831 – 357 3000.

Quelle: Kommunales Jobcenter