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13.12.2022

Der Eigenbetrieb Jobcenter informiert: Das Bürgergeld kommt

Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld mit einer umfangreichen Reform des Sozialstaats das bisherige Arbeitslosengeld II ablösen. 

Die Neuregelungen sind zwar bislang noch nicht veröffentlicht, allerdings werden zum Jahreswechsel die Vorbereitungen im Eigenbetrieb Jobcenter trotzdem abgeschlossen sein.

Die neuen Regelungen werden in zwei Schritten, nämlich zum 1. Januar 2023 und zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.

Stufe 1: 1. Januar 2023

Zum Jahresanfang werden in einer ersten Stufe zunächst die Regelsätze erhöht, eine Bagatellgrenze für Rückforderungen eingeführt und Karenzzeiten für Unterkunftskosten und Vermögen aufgenommen.

Die erhöhten Regelsätze werden dabei durch den Eigenbetrieb Jobcenter automatisch und pünktlich zum Jahreswechsel ausgezahlt. Für alle Bürgerinnen und Bürger, die vom Eigenbetrieb Jobcenter über den Jahreswechsel hinaus Leistungen beziehen, gilt: Ein neuer Antrag ist nicht notwendig.

Mit den aktuellen Antragsvordrucken nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) kann bis auf weiteres auch das Bürgergeld beantragt werden. Nach und nach werden durch den Eigenbetrieb Jobcenter angepasste Dokumente zur Verfügung gestellt.

Das sog. Sanktionsmoratorium endet zum 31. Dezember 2022. Es können Leistungen daher ab dem 1. Januar 2023 wieder gemindert werden, wenn Leistungsbeziehende sich trotz Aufforderung nicht im Eigenbetrieb Jobcenter melden oder ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen.

Laufende Eingliederungshilfen wie zum Beispiel Weiterbildungen, die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit (sog. „Ein-Euro-Job“) oder Coaching-Angebote laufen nach der Einführung des Bürgergeldes wie gewohnt weiter.

Stufe 2: 1. Juli 2023

Zum 1. Juli 2023 werden neue Freibeträge eingeführt: Das bedeutet, dass Leistungsbeziehende mit einem Einkommen zukünftig mehr von ihren Einnahmen behalten dürfen; Einkommen aus Schülerjobs während der Ferien und das Mutterschaftsgeld bleiben dann sogar gänzlich unberücksichtigt.

Die weiteren Kernelemente des Bürgergelds in Bezug auf Weiterbildung und Qualifizierung greifen ebenfalls erst ab Juli 2023. Dazu zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld. Auch der neue Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarung ablöst, folgt erst zur Jahresmitte.

Umfangreiche und aktuelle Informationen werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier bereitgestellt:

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Buergergeld/Fragen-und-Antworten-zum-Buergergeld/faq-buergergeld.html 

Wir sind für Sie da!

Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter