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Unser Service für Sie wird digitaler. Наш сервіс для Вас стає все більш цифровим. 

Unser digitaler Service ermöglicht es Ihnen, jederzeit einen Erstantrag, einen Weiterbewilligungsantrag sowie eine Veränderungsmitteilung an uns zu übersenden. Die somit uns dann vorliegenden digitalen Daten können schneller genutzt und bearbeitet werden. 

Auch durch die Nutzung des Kontaktformulars können Sie mit uns schnell in Kontakt treten und uns datenschutzkonform Unterlagen übermitteln. 

Bitte nutzen Sie aktiv unsere digitalen Angebote! 

Наш цифровий сервіс дає змогу надсилати початкову заяву, заяву на подальше затвердження та сповіщення про зміни в будь-який час онлайн. Доступні цифрові дані використовуються та обробляються швидше.

Ви також можете скористатися контактною формою, щоб швидко зв’язатися з нами та надіслати нам документи відповідно до норм захисту даних.

Активно використовуйте наші цифрові пропозиції!

Antragstellung

Der Online-Antrag vereinfacht die Abläufe rund um das Arbeitslosengeld II.

Im Vergleich zum sechsseitigen Papierantrag ist er sehr leicht auszufüllen. Er ist übersichtlich gestaltet, relevante Informationen werden nur einmal und basierend auf vorherigen Antworten abgefragt, eingebettete Hilfetexte liefern Erklärungen und sind leicht verständlich. Die Antragsdaten werden komplett online eingegeben. Notwendige Nachweise können direkt per Computer oder Smartphone hochgeladen werden.

Der fertige Antrag wird anschließend digital und sicher an den Eigenbetrieb Jobcenter des Landkreises Vorpommern-Rügen übermittelt.

Alternativ können Sie auch formlos einen Antrag an uns richten – zum Beispiel per Telefon. 

Der Tag der Antragstellung ist maßgeblich für die Berechnung Ihrer Ansprüche. Für Zeiten vor der Antragstellung können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück. Erst nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen kann über Ihren Antrag entschieden werden.

Nutzen Sie diesen Online-Service bitte nur, wenn Sie bisher keine Leistungen vom Eigenbetrieb Jobcenter Vorpommern-Rügen erhalten. 

Durch die folgenden Schritte stellen Sie Ihren Antrag auf Bürgergeld online:

1. Antrag online stellen
Bitte übermitteln Sie zuerst Informationen zu Ihrer persönlichen Situation. Füllen Sie dazu den Antrag aus und senden ihn online an uns.

Hier geht es zum Online-Antrag SGB II.  Ви можете змінити мову на українську вгорі праворуч на стартовій сторінці. 

2. Sie erhalten Nachricht von uns
Sie haben Ihren Antrag auf Bürgergeld online abgesandt. Liegen nicht alle Angaben/Unterlagen vor, werden Sie von uns benachrichtigt. Sollte Ihr Antrag bereits vollständig vorliegen, erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung einen Bescheid.

3. Unterlagen nachreichen
Sie haben Nachricht von uns erhalten und müssen etwas nachreichen? Reichen Sie die Unterlagen bitte direkt ein.

Weiterbewilligungsantrag (WBA)

Wenn Sie Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbücher erhalten, ist hierfür immer ein Bewilligungszeitraum festgelegt. Besteht Ihr Bedarf auf Unterstützung weiterhin, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) stellen.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig beim Eigenbetrieb Jobcenter, damit Ihre Leistungen ohne Unterbrechung an Sie ausgezahlt werden können. Idealerweise stellen Sie den Antrag ein bis zwei Monate vor Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums. Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt dann schnellstmöglich bzw. im letzten Monat Ihres aktuellen Bewilligungszeitraums.

Bitte merken Sie sich den entsprechenden Termin für Ihre Antragstellung vor.

Auch ohne Änderungen beim Einkommen und Ihrer persönlichen Situation ist ein Weiterbewilligungsantrag zustellen.

Neben den bisherigen und bekannten Zugangskanälen - siehe Antragsunterlagen - haben Sie auch die Möglichkeit Ihren Weiterbewilligungsantrag online an uns zu senden. Bei Ihrem Onlineantrag werden Sie durch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung geführt und in den einzelnen Themen bei Ihrer Antragstellung unterstützt. 

Sie haben hier die Möglichkeit Ihren Weiterbewilligungsantrag online zu stellen. 

Weiterbewilligungsantrag

Veränderungsmitteilung

Wer Sozialleistungen beantragt oder laufend bezieht, ist verpflichtet, das Jobcenter über alle Änderungen, die für den Leistungsbezug relevant sind, unverzüglich zu unterrichten. 

Sie haben hier die Möglichkeit Ihre Änderungsmitteilung online einzureichen: Veränderungsmitteilung

Da die Änderungen, die sich nach der Antragstellung oder Bewilligung von Leistungen ergeben können, vielschichtig sind, werden nachfolgend beispielhaft Änderungen aufgeführt, die Einfluss auf die Leistungsansprüche haben:

Auszug eines Mitglieds aus der Bedarfsgemeinschaft Abmeldebescheinigung des Meldeamtes
Zuzug eines Mitglieds in die Bedarfsgemeinschaft Anmeldebescheinigung des Meldeamtes, Antragsvordrucke einschließlich Anlagen unter Berücksichtigung des weiteren Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft ausfüllen und Angaben belegen, wenn z. B. Einkommen erzielt wird
Umzug der gesamten Bedarfsgemeinschaft Mitteilung vor Umzug notwendig, Zusicherung des Jobcenters ist erforderlich, wenn weiterhin Leistungen bezogen werden, dann: Mietvertrag und Höhe der Miete, Nebenkosten und Heizkosten nachweisen (z. B. Bestätigung des Vermieters), nach Umzug Meldebescheinigung vorlegen
Beantragung einer Rente Mitteilung, bei welchem Träger die Beantragung erfolgt, ggf. Bestätigung des Rententrägers beifügen
Bewilligung einer Rente Bewilligungsbescheid des Rententrägers
Beantragung von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld, Übergangsgeld Mitteilung, bei welchem Träger die Beantragung erfolgt, ggf. Bestätigung des Trägers beifügen
Bewilligung von Sozialleistungen Bewilligungsbescheid des Trägers
Unterhaltszahlungen Nachweis über die Höhe der Zahlung und das Datum des Zahlungseingangs vorlegen, z. B. Kontoauszug
Schwangerschaft Mutterpass vorlegen
Aufnahme einer geringfügigen oder versicherungspflichtigen Tätigkeit Arbeitsvertrag, nach Erhalt Lohnabrechnung oder Einkommensbescheinigung vorlegen
Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Vordruck EKS ausfüllen und das voraussichtliche Einkommen im Bewilligungsabschnitt schätzen
Erstattung aus Lohnsteuerjahresausgleich Steuerbescheid vorlegen und nachweisen, wann die Zahlung zugeflossen ist, z. B. Kontoauszug
Erbschaft Erbschein vorlegen
Gewinn Höhe und Datum des Zuflusses nachweisen, z. B. durch Kontoauszug
Sonstige Einkommen wie z. B. Zinseinnahmen usw. Art und Höhe des Einkommens nachweisen und Zufluss belegen, z. B. Kontoauszug
Änderung in den persönlichen Verhältnissen, wie Heirat, Scheidung, Kindesgeburt Urkunde vorlegen und ggf. Angaben im Antrag und in den Anlagen ergänzen/ ändern
Nebenkosten- und Heizkostenabrechnungen Abrechnung vorlegen
Änderung der Höhe der Miete, Nebenkosten oder Heizkosten

Bestätigung bzw. Abrechnung des Vermieters o. ä.

Antrag Ratenzahlung/Stundung

Eine Stundung ist möglich, wenn die sofortige Einziehung der Forderung bei der Fälligkeit eine erhebliche Härte für den/die Schuldner*in bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. 

Einen Antrag auf Ratenzahlung/Stundung können Sie mit Hilfe dieses Formulars stellen: 

Den ausgefüllten Antrag können Sie als Anhang über unser Kontaktformular an uns senden. Bitte wählen Sie als Betreff "Ratenzahlung/Stundung" aus.

Kontaktformular


Kontaktformular

bitte ausfüllen


Bitte beachten Sie bei der Übermittlung von Dokumenten Folgendes:

Bestimmte Dateiformate werden aus Sicherheitsgründen nicht akzeptiert (§ 36a Abs. 3 SGB I). Daher können durch uns nur Dokumente bearbeitet werden, die Sie uns als .pdf oder .jpg Dateien senden.

Gerne können Sie uns Ihre Dokumente erneut in den entsprechend geänderter Dateiformaten zu senden.

   


Maximal 5 MB und nur Dateien im Format PDF, JPG erlaubt

Sie können in diesem Feld mehrere Dateien auswählen oder die gewünschten Dateien in das Feld ziehen.



(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)


Mitwirkungspflichten

Das bedeutet, dass alle Angaben im Leistungsantrag und in den hierzu eingereichten Anlagen richtig und vollständig sein müssen. Änderungen, die nach der Antragstellung eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (insb. Familien, Einkommens-, Vermögens- und Wohnverhältnisse), sind dem Eigenbetrieb Jobcenter Vorpommern-Rügen unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

Die Mitwirkungspflichten sind von allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten. Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten werden in der Regel von allen leistungsberechtigten Personen einer Bedarfsgemeinschaft zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert. Sofern zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft noch weitere Personen gehören, sollten Sie als Vertreterin/Vertreter beim Ausfüllen des Antrags alle Mitglieder einbeziehen und die wesentlichen sowie die sie betreffenden Angaben mit ihnen abstimmen.

Stellen Sie bitte sicher, dass alle Mitglieder alle notwendigen Informationen, z. B. Bescheide sowie die Ausfüllhinweise des Eigenbetriebes Jobcenter Vorpommern-Rügen zur Antragstellung der SGB II Leistungen, erhalten haben.

Ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten kann zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen die Person führen, die die oben genannten Pflichten missachtet hat.

Der Eigenbetrieb Jobcenter Vorpommern-Rügen holt mit Hilfe eines automatisierten Datenabgleichs Auskünfte bei Dritten z. B. über Beschäftigungszeiten, Kapitalerträge, Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, Leistungen der Arbeitsförderung ein und verwertet diese. Verschwiegene Einkommen und Vermögen werden daher regelmäßig nachträglich bekannt.

Wenn Sie einen Antrag stellen oder Unterlagen nachreichen, verarbeiten wir Ihre Daten. Ihnen steht die Information für Antragsteller und Leistungsempfänger im Internet unter https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_2152_1.PDF?1608195662 zur Einsicht zur Verfügung.

Die Information kann auf Wunsch auch in den Geschäftsstellen des Eigenbetriebs Jobcenter eingesehen werden.

Rechtsfolgenbelehrung bei Ortsabwesenheit gem. § 7 Abs. 4a SGB II i. V. m. der EAO

Während des Leistungsbezugs sind Sie verpflichtet, für Ihre Eingliederung in Arbeit erreichbar zu sein (§ 7 Abs. 4a SGB II). Die Erreichbarkeit richtet sich nach der Erreichbarkeitsanordnung der Bundesagentur für Arbeit (EAO). Sie sind demnach erreichbar, wenn Sie sich im zeit- und ortsnahen Bereich aufhalten.

Halten Sie sich außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf und sind demnach nicht erreichbar, werden alle Leistungen nach dem SGB II entfallen.

Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit für Sie, sich bis zu 3 Wochen im Kalenderjahr außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches (z. B. für eine Reise) aufzuhalten, wenn der Eigenbetrieb Jobcenter Vorpommern-Rügen vorher zugestimmt hat. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag, frühestens 4 Wochen, spätestens 14 Tage vor Abwesenheitsbeginn (Antragsdatum ist das Eingangsdatum) oder die persönliche Vorsprache bei kurzfristigen oder länger dauernden Abwesenheiten erforderlich.

Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie innerhalb einer Woche nach Antragstellung (Antragsdatum ist das Eingangsdatum) keinen ablehnenden Bescheid erhalten. 

Datenschutzhinweise zu unserem digitalen Service

Wir nehmen den Schutz Ihrer Grundrechte (Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs.1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) sehr ernst.

Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten mit größter Sorgfalt und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

Wir informieren Sie als Bürger/-in ausführlich und transparent über die sich anschließende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet!

Die folgenden Hinweise geben Ihnen einen verständlichen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert und wie wir Ihre Daten verwenden, wenn Sie unser Online-Angebot nutzen.

Lesen Sie bitte die ausführlichen Hinweise hier nach:  


Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter