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Für alle Leistungen nach dem SGB II ist ein Antrag erforderlich.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II unterstützt Sie mit:

  1. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und
  2. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Ziel ist, dass Sie künftig Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können.

Um Leistungen nach dem SGB II zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Auf den folgenden Seiten haben Sie die Möglichkeit Ihren Antrag online zu stellen oder die entsprechenden Formulare auszudrucken und an den Eigenbetrieb Jobcenter zu senden.

Für alle Leistungen nach dem SGB II ist ein Antrag erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Leistungen (z. B. Sonderbedarfe, die meisten Bedarfe für Bildung und Teilhabe) gesondert beantragt werden müssen.

Es ist wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Denn grundsätzlich gilt, dass für Tage vor der Antragstellung keine Leistungen erbracht werden.

Da wir derzeit die Vertraulichkeit während der E-Mailkommunikation nicht in vollem Umfang gewährleisten können, bitten wir Sie, E-Mails mit vertraulichem und sensiblem Inhalt postalisch an uns zu richten bzw. persönlich abzugeben.

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