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Vereinbarungen

Die derzeit gültige Vereinbarung wurde im 24. Januar 2019 unterzeichnet und am Tag der Unterzeichnung in Kraft gesetzt worden.

Die neue Kooperationsvereinbarung baut auf der Arbeit des „Arbeitsbündnisses Jugend und Beruf“ vom 10. September 2013 auf.

In der Fortführung gilt es die seit September 2013 entstandene rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zu vertiefen und in die fallbezogene Arbeit zu integrieren.

Konkret sollen mit der neuen Vereinbarung diese Ziele erreicht werden:

-       ein Vermeiden von Doppelberatungen und Doppelförderungen,

-       eine gezielte Planung und Koordinierung der Maßnahmen am Übergang,

-       eine effektive, intensive und an den individuellen Problemlagen ausgerichtete Betreuung und Förderung Jugendlicher unter 26 Jahren,

-       eine Verbesserung der Transparenz im Übergangssystem Schule und Beruf für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte zu Strukturen, Zuständigkeiten und Angeboten,

-       eine optimale Ausnutzung des Datenschutzes und Datenaustausches zwischen den Institutionen sowie

-       eine qualitative Verbesserung der Umsetzung der Berufsschulpflicht.

Vereinbarung vom 10. September 2013 bis zum 24. Januar 2019