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06.02.2020

Unfallversicherung für PraktikantInnen und FerienjobberInnen

Ferienjobber und Praktikanten sind – wie auch alle anderen Angestellten – gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten versichert. Der Versicherungsschutz besteht vom ersten Arbeitstag an und ist unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis dauert oder wie hoch das Entgelt ist.

Arbeitgeber melden Ferienjobs und entgeltliche Praktika automatisch über die Lohnsumme, die dem Unfallversicherungsträger am Ende des Jahres für das Unternehmen mitgeteilt wird. Zusätzlich müssen Arbeitgeber FerienjobberInnen und PraktikantInnen über das DEÜV-Verfahren anmelden.

Mehr Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie unter www.berufsgenossenschaften.de oder bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in dem Informationsblatt "Was Arbeitgeber wissen müssen".

Autor/in: Geschäftsführung Arbeitsbündnis Jugend und Beruf