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30.04.2020

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Corona-Pandemie.

Initiative des Jugendamtes Vorpommern-Rügen gibt Leistungsträger der Jugendhilfe die nötige Sicherheit.

In Abstimmung mit der Jugendhilfeausschussvorsitzenden, Frau Christiane Müller, hat das Jugendamt des Landkreises Vorpommern-Rügen seinen Trägern der Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfen für junge Volljährige im Landkreis Vorpommern-Rügen pragmatische Vorschläge für die Abrechnung ihrer Leistungen während der besonderen Corona-Situationunterbreitet. Diese wurden von den Vereinen durchweg positiv begrüßt und angenommen.

Die Verbände und Vereine mussten, durch den Ausbruch der COVID-Pandemie und damit einhergehenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die Form Ihrer Leistungserbringung erheblich anpassen. Da diese Situation nicht vorhersehbar war, gab es keine vorausschauende Regelung bezüglich der fachlichen und finanziellen Auswirkungen dieser besonderen Situation.

 Das gemeinsame, große Interesse besteht darin, dass gewährte Hilfen auch tatsächlich stattfinden, da diese einen konkreten und sehr wichtigen Bedarf decken. Insbesondere sind kinderschutzrelevante Hilfen unabdingbar umzusetzen.

„Wenn die Fortführung der Leistung oder Maßnahme wie gehabt (aufgrund der aktuellen Einschränkungen) nicht möglich ist, wenden Sie gerne andere Methoden zur Leistungserfüllung an. Seien Sie hier bitte kreativ und denken dabei auch an alternative Erfüllungsorte“ schreibt der Landkreis an seine Leistungserbringer.

Für die Abrechnung dieser Leistungen hat der Landkreis die Initiative ergriffen und einen eigenen Weg aufgezeigt.

  • Festbetragsfinanzierungen und tatsächlich erbrachten Leistungen werdenz, wie gehabt, einzelfallbezogen abgerechnet.
  • Aber auch für begründete nicht erbrachte Leistungen wird einzelfallbezogen Geld an die Leistungserbringer gezahlt. Dazu wird der Durchschnitt der tatsächlich geleisteten Fachleistungsstunden für den Zeitraum 01.03.2019 bis 29.02.2020 ermittelt und zum Ansatz gebracht.

„Wir wollen sicherstellen, dass unsere Freie Träger der Jugendhilfe den hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen auch und insbesondere während dieser Corona-Pandemie die besten Hilfsmöglichkeiten anbieten.
Und: Wir wollen allen, die für uns diese absolut wichtigen Aufgaben wahrnehmen, die dafür nötige Sicherheit geben. Wir haben wir sehr genau hingeschaut. was alles gesetzlich machbar wäre und so diesen guten Weg herausgearbeitet“ sagt Landrat Dr. Stefan Kerth.

„Mit dem vorliegenden Vorschlägen habt Ihr es einerseits geschafft, im dienstlichen Kontext unter den für alle außergewöhnlichen Bedingungen den Sicherstellungsauftrag zu erfüllen und vorhandene Strukturen im Sinne einer „überlebensfähigen“ Jugendhilfe für die Zukunft zu erhalten. Und das auch noch auf eine recht unkomplizierte bzw. pragmatische Weise. Das bezeichne ich als gelebte Zusammenarbeit auf Augenhöhe.“ So zu lesen in einer E-Mail eines Leistungsträgers der Jugendhilfe an den Landkreis.