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23.12.2020

Aufhebung eines Beobachtungsgebietes

Amtsbereich Recknitz-Trebeltal

Im Zusammenhang mit dem Geflügelpestausbruch in Eschenhörn wurden in den Restriktionszonen keine weiteren Fälle der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen festgestellt. Daher wurden das Beobachtungsgebiet und die damit zusammenhängenden Maßnahmen am 23.12.2020 aufgehoben. Aufgrund erneuter Nachweise der Geflügelpest vom Subtyp H5N8 bei Möwen in Stralsund Anfang dieser Woche und der aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes bleibt die Stallpflicht trotzdem bestehen. Geflügelhalter müssen demnach weiterhin im gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen das Geflügel im Stall oder einer Schutzvorrichtung halten.