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28.05.2020

Unterstützung und Aufrechterhaltung sozialer Angebote.

Rechtzeitig Anträge stellen!

Mit Landeshilfen in Höhe von insgesamt 20 Millionen sollen Vereine, gemeinnützige Organisationen, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen für Familien, Frauenhäuser und soziale Einrichtungen der Daseinsvorsorge deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet sind, unterstützt werden.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat zur Erstkontaktaufnahme eine Mailadresse eingerichtet:

Sozialer-Schutzfonds@lagus.mv-regierung.de

Dies sind die Säulen des Sozialfonds:

Säule 1: Frauenschutzhäuser und Beratungen

Säule 2: Bildungseinrichtungen für Jugend und Familie

Säule 3: Freizeiteinrichtungen für Familien

Säule 4: Sportvereine und Sportverbände

Säule 5: Ehrenamt und gemeinnützige Strukturen

Säule 6: Soziale Handlungsreserve

Informationen zu den Säulen

Säule 1:

  • Frauenschutzhäuser und Beratungseinrichtungen zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor häuslicher Gewalt (Antragstellung über das Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGuS)
  • Volumen: 0,5 Mio. Euro
  • Zuwendungsempfänger: 9 Frauenschutzhäuser und 13 Beratungsstellen zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor häuslicher Gewalt.

Säule 2:

  • Bildungseinrichtungen für Jugend und Familie (Antragstellung über das LAGuS)
  • Volumen: 3,5 Mio. Euro
  • Zuwendungsempfänger: Schullandheime, Waldschulheime, Jugendherbergen, Familienferienstätten und Schabernack e.V.

Säule 3:

  • Freizeiteinrichtungen für Familien (Antragstellung für Zoos und Tierheime über das Landesförderinsitut – LFI/ weitere Freizeiteinrichtungen über das LAGuS)
  • Volumen: 3,5 Mio. Euro
  • Zuwendungsempfänger: Freizeiteinrichtungen wie Familienzentren, Stadtteil- und Begegnungsstätten, Zoos, Tierparke, Tierheime

Säule 4:

  • Sportvereine und Sportverbände (Antragstellung über das LFI und den Landessportbund MV)
  • Volumen: 3,5 Mio. Euro
  • Zuwendungsempfänger: Sportvereine und Sportverbände
  • Antragstellung ist bis zum 31.08.2020 möglich

Säule 5:

  • Ehrenamt und gemeinnützige Strukturen (Antragstellung über die Ehrenamtsstiftung)
  • Volumen: 5,0 Mio. Euro
  • Zuwendungsempfänger: Ehrenamtsstiftung zur Leistung von Soforthilfen für Ehrenamt, gemeinnützige Vereine, Tafeln und Kleiderbörsen
  • Anträge können bis 31.08.2020 bei der Ehrenamtsstiftung gestellt werden
  • Angaben zur beantragten Unterstützung im Regelfall bis zu 1.000 Euro, bei besonderem Bedarf bis zu 3.000 Euro

Säule 6:

  • Soziale Handlungsreserve (Antragstellung über das LAGuS)
  • Volumen: 4,0 Mio. Euro
  • Die soziale Handlungsreserve ist vorgesehen u.a. für soziale Dienstleister, Einzelpersonen in der Pflege, Schutzausrüstung in der Eingliederungshilfe, niedrigschwellige Unterstützungsangebote sowie für Handlungsbedarfe über den 30.06.2020 hinaus.