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08.03.2021

Informationen zum Umtausch von Führerscheinen

Erste Umtauschfrist endet bereits am 19. Januar 2022 - jetzt Termin vereinbaren

Obwohl es den EU-Kartenführerschein bereits seit mehr als 20 Jahren gibt, haben viele Autofahrer nach wie vor den roten, rosa oder sogar grauen "Lappen" dabei. Diese sind aber nicht fälschungssicher und die Fahrerlaubnisinhaber auf den teilweise Jahrzehnte alten Fotos fast nicht mehr zu erkennen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber beschlossen, dass alle alten Führerscheinmodelle schrittweise umzutauschen sind. Die Fristen stehen bereits seit Februar 2019 fest – für die ersten endet die Umtausch-Frist bereits am 19. Januar 2022.

Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Vorpommern-Rügen besteht die Möglichkeit, an 4 Standorten (Bergen auf Rügen, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Stralsund) den Umtausch zu beantragen.
Für viele Fahrerlaubnisinhaber, die noch im Besitz des roten, rosa oder grauen „Lappens“ sind und Ihre Fahrerlaubnis in einer/m anderen Kreis oder Stadt erworben haben, ist es wichtig, wenn möglich bereits im Vorfeld eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde zu beantragen und der jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zukommen zu lassen.

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen möchte darauf hinweisen, dass die Fahrerlaubnisinhaber den Umtausch möglichst nicht bis zum letzten Tag der jeweiligen Umtauschfrist hinauszögern.
Durch das Terminsystem der Fahrerlaubnisbehörde kann es passieren, dass bereits jetzt für die Monate Dezember 2021 und Januar 2022 keine Termine mehr verfügbar sind und das Fahrerlaubnisdokument für die erste Gruppe spätestens ab dem 20. Januar 2022 dann ungültig ist.

Nutzen Sie deshalb bereits jetzt die Servicehotline

                                                               03831/115

und beantragen Sie schon heute Ihren Termin.

Damit Sie wissen, bis wann Sie Ihren alten Führerschein umgetauscht haben müssen, bietet Ihnen nachfolgende Übersicht einen umfassenden Überblick.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhaber

Umtauschfrist bis zum

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025








Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr

Umtauschfrist bis zum

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033











Spätestens ab dem 19. Januar 2033 verlieren alle alten Dokumente ihre Gültigkeit. Die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.

Für Rückfragen zu Ihrem Führerschein stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Fahrerlaubnisbehörde gerne telefonisch oder mit Termin persönlich beratend zur Seite.