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24.07.2020

Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II wieder erforderlich.

Das Jobcenter Vorpommern-Rügen informiert:

Während der Corona-Pandemie war es für Leistungsempfänger nach dem SGB II aufgrund des Sozialschutzpaketes nicht notwendig, einen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen, um über den laufenden Bewilligungszeitraum hinaus Leistungen vom Jobcenter zu erhalten. Vielmehr wurden die Leistungen automatisch und unbürokratisch weiter bewilligt.

Diese befristete gesetzliche Übergangsregelung läuft zum 30.August 2020 aus.

Das Jobcenter verschickt daher nunmehr wieder Weiterbewilligungsanträge an Bürgerinnen und Bürger, deren Leistungsgewährungen ab dem 31. August enden.

Für die nahtlose Weitergewährung und zügige Bearbeitung ist es erforderlich, dass die Weiterbewilligungsanträge durch die Bürger ausgefüllt werden und rechtzeitig im Jobcenter eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft. Ohne eine erneute Antragstellung ist die Weitergewährung der bewilligten Leistungen nicht möglich.

Die Antragsunterlagen können auch hier angefordert werden:

Servicenummer +49 (3831) 357 3000 oder für Selbständige +49 (3831) 357 4160

Die Weiterbewilligungsanträge und Unterlagen senden Sie bitte per E-Mail an

KJC-VR@lk-vr.de

oder per Telefax +49 (3831) 357-444030 sowie postalisch an das Jobcenter Vorpommern-Rügen.

Auf unserer Internetseite halten wir Sie auch über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden. Informationen und Anträge finden Sie auf

www.lk-vr.de/Eigenbetrieb-Jobcenter

 

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