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08.04.2020

OSTERFEUER

Nach den jüngsten Regelungen der Landesregierung MV zu den Osterfeiertagen gilt folgendes:

Das diesjährige Abbrennen von Brauchtumsfeuern (Osterfeuer) ist generell nicht zulässig und bußgeldbewehrt. Dies gilt sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Bereich, bei denen zum Beispiel Nachbarn, Bekannte und Freunde zusammenkommen, um zu feiern.

Kleine Feuer auf dem Privatgrundstück, in einer Feuertonne oder Feuerschale, sind nicht verboten. Aber auch hierbei gilt: lediglich Familienmitglieder dürfen daran teilhaben – weder Nachbarn, Fremde, Bekannte oder Freunde!