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12.11.2019

Eigenbetrieb Jobcenter setzt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen um

Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Sanktionen im Bereich des SGB II wird schon im Eigenbetrieb Jobcenter Vorpommern-Rügen umgesetzt.

„Bestehende verfassungswidrige Sanktionen werden bis zum nächsten Auszahlungstermin von Amts wegen aufgehoben. Alle rechtswidrigen Sanktionsbescheide, bei denen die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, werden hinsichtlich der Leistungsminderungen von Amts wegen zeitnah geprüft und ggf. aufgehoben oder abgeändert.“ betont Julia Kruske, Fachdienstleiterin im Eigenbetrieb Jobcenter Vorpommern-Rügen. Weiterhin hat der Eigenbetrieb Jobcenter kurzfristig Festlegungen getroffen, wie bei zukünftig zu verhängenden Sanktionen entsprechend der Vorgaben des höchsten deutschen Gerichtes verfassungsmäßig zu handeln ist. „Für den weiteren Umgang mit Sanktionen sowie für deren Anwendung bei Leistungsempfängern, die unter 25 Jahre alt sind, warten wir aber noch die konkreten Handlungshinweise vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ab“, so Kruske. Diese sollen in den kommenden Wochen vorliegen.

Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter