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06.02.2017

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist im Landkreis Vorpommern-Rügen nicht erlaubt!

Häufig gehen Bürger unter Berufung auf die Landespflanzenabfallverordnung davon aus, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im März und Oktober zulässig sei.

Dies trifft aber nicht zu, wenn durch den zuständigen Abfallentsorger ein flächendeckendes Entsorgungssystem für pflanzliche Abfälle zur Verfügung gestellt wird. Da der Landkreis Vorpommern-Rügen ein Entsorgungssystem zur Verfügung stellt, ist nach der geltenden Rechtslage das Verbrennen pflanzlicher Abfälle unzulässig.

Lediglich in Einzelfällen können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle erteilt werden. Entsprechend begründete Anträge sind zu stellen an: Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachgebiet Umweltschutz, Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund.