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14.03.2023

Besuchskommission überprüft Aufgabenerfüllung von psychiatrischen Kliniken

Übergabe der Bestellungsurkunden

Foto (v. l. n. r.): Kathrin Meyer, Almut Seidel, Mechthild Gibbels, Oberarzt Dr. Martin Miertsch, Chefärztin PD Dr. med. Deborah Janowitz, Anke Grünberg, Sandra Schröder-Köhler, Carolin Langbein, Stefan Kusserow | © Landkreis Vorpommern-Rügen © Landkreis Vorpommer-Rügen
Foto (v. l. n. r.): Kathrin Meyer, Almut Seidel, Mechthild Gibbels, Oberarzt Dr. Martin Miertsch, Chefärztin PD Dr. med. Deborah Janowitz, Anke Grünberg, Sandra Schröder-Köhler, Carolin Langbein, Stefan Kusserow | © Landkreis Vorpommern-Rügen © Landkreis Vorpommer-Rügen

Am vergangenen Freitag wurden im Helios Hanseklinikum Stralsund, Krankenhaus West, Bestellungsurkunden für die Mitglieder der Besuchskommission durch die stellvertretende Landrätin Kathrin Meyer, in Anwesenheit von Chefärztin PD Dr. med. Deborah Janowitz und Dr. Martin Miertsch, Oberarzt der Station 56 – Suchtmedizin, übergeben.

Die neuen Mitglieder der Besuchskommission, deren Zusammensetzung gesetzlich geregelt ist, sind Almut Seidel, Richterin, Dr. Judith Ritzer, Fachärztin für Psychiatrie, Stefan Kusserow, Facharzt für Psychiatrie, Anke Grünberg, Sozialpsychiatrischer Dienst, Mechthild Gibbels, Bürgerin ohne Fachkunde, Sandra Schröder-Köhler, Bürgerin ohne Fachkunde und Carolin Langbein, Psychiatriekoordinatorin des Landkreises Vorpommern-Rügen. Die Mitglieder und deren Stellvertreter, von denen einige bereits Mitglieder der Besuchskommission waren, wurden für die Dauer von zwei Jahren berufen. Die gesetzliche Verpflichtung des Landkreises zur Bildung von Besuchskommissionen ergibt sich aus dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten in M-V (Psychischkrankengesetz - PsychKG M-V). Bei der Besuchskommission handelt es sich um ein unabhängiges Gremium, das keinen Weisungen unterliegt und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Die Besuchskommission für die sonstigen Einrichtungen gibt es im Landkreis Vorpommern-Rügen seit dem 1. November 2017. Sie überprüft durch regelmäßige Begehungen die Aufgabenerfüllung der sonstigen Einrichtungen, in denen psychisch kranke Menschen aufgrund von selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten untergebracht sind. In unserem Landkreis sind das die Nacht- und Notstation, die Akutpsychiatrie, die Gerontopsychiatrie und die Suchtmedizin am Helios Hanseklinikum Stralsund, Krankenhaus West. Die Besuchskommission sucht diese vier Stationen mindestens einmal jährlich, in der Regel unangemeldet, auf.

Patientinnen und Patienten die nach PsychKG M-V auf einer der vier Stationen untergebracht sind, können sich während sowie nach ihrer Unterbringung mit ihren Beschwerden, aber auch Wünschen und Anregungen an die Besuchskommission wenden.

Die Besuchskommission überprüft u. a.:

  • Die Einhaltung der gesetzlichen Belehrungs-, Dokumentations- und Untersuchungspflichten
  • Den baulichen Zustand (Patientenzimmer, Sanitär-, Aufenthalts- und Therapieräume, Time-out-Raum, Außenbereich), der Ausstattung der Einrichtung, der Belegungsdichte
  •  Das Religions- und Besuchsrecht, das Recht auf Telefongespräche
  •  Das Beschwerde- und Entlassungsmanagement
  •  Besondere Vorkommnisse
  • Zusammenarbeit der Klinik mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und Behörden
  • Sauberkeit und Hygiene in den Patientenzimmern, Sanitär-, Aufenthalts- und Therapieräumen
  • Angebot von Beschäftigungs- und Therapieangeboten
  • Die Einhaltung der Psychiatrie-Personalverordnung
  • Gespräche mit untergebrachten Patientinnen und Patienten zu deren Wünsche und Beschwerden
  • Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern der Klinik (Chefärztin, Oberärztinnen und Oberärzte, Stationspersonal, psychologisches und therapeutisches Personal)
  • Einsicht in Dokumentationen und Krankenakten der untergebrachten Patientinnen und Patienten (nur mit deren Einwilligung bzw. des gesetzlichen Vertreters)

Innerhalb von zwei Monaten nach jeder Begehung fertigt die Besuchskommission einen Bericht an, der dem Landesamt für Gesundheit und Soziales übersandt wird.

Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen