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29.12.2021

Aus der Arbeit der Kreisverwaltung 2021

Sozialleistungen

Sozialleistungen
Sozialleistungen

Hilfe zum Lebensunterhalt

Für im Monatsdurchschnitt 493 Fälle im ambulanten Bereich wurden im Jahr 2021 insgesamt 3.423.216 Euro und im stationären Bereich für 510 Fälle 1.086.644 Euro gezahlt.


Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Für im Monatsdurchschnitt 2.622 Fälle im ambulanten Bereich wurden im Jahr 2021 insgesamt 15.958.871 Euro und im stationären Bereich für 384 Fälle 2.073.919 Euro gezahlt. Diese Kosten werden vollständig vom Bund erstattet.


Hilfe zur Pflege

Für die Leistungsart Hilfe zur Pflege werden per 31.12.2021 13.595.056 Euro bereitgestellt. Bei der ambulanten Hilfe zur Pflege beträgt die Anzahl der Hilfefälle im Jahr 2021 253, Leistungen der vollstationären Pflege erhielten 1.156 Personen (monatlicher Durchschnitt).

Damit haben sich die Hilfefälle im ambulanten und im stationären Bereich weiter erhöht; im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Ausgabensteigerung um gut 2.860.000 Euro.

In 2021 wurden in zahlreichen Pflegeeinrichtungen höhere Pflegesätze aufgrund von Tarif-steigerungen vereinbart, was dann folglich ebenfalls zu steigenden Kosten in der Hilfe zur Pflege führte.


Landesblindengeld / Blindenhilfe

Für durchschnittlich 461 Fälle wurde monatlich Landesblindengeld bzw. Blindenhilfe geleistet. Die für Landesblindengeld aufgewendeten rund 1.445.000 Euro werden vollständig vom Land erstattet. Leistungen der Blindenhilfe erfolgen in Höhe von 99.345 Euro; diese Leistungen erbringt der Landkreis.


Bestattungen

Im Jahr 2021 haben bisher 91 Personen in einem Umfang von insgesamt 136.559 Euro Hilfe bei der Kostenübernahme für Bestattungsleistungen ihrer verstorbenen Angehörigen erhalten.

Diese Fallzahl ist im Vergleich zu den Vorjahren relativ konstant (Vorjahr: 82).


Eingliederungshilfe

Bei der Eingliederungshilfe war in den vergangenen Jahren eine stetig steigende Kostenentwicklung zu verzeichnen. Da die Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) um weitere Leistungen ergänzt wurde, was eine Erweiterung von Leistungsangeboten sowie Platzkapazitäten durch die Anbieter zur Folge hat, setzt sich diese Entwicklung auch im Jahr 2021 fort.

Die Eingliederungshilfe bindet das höchste Finanzvolumen des Sozialhaushaltes.

Kosten für die Eingliederungshilfe Landkreis Vorpommern-Rügen:

Jahresnettoauszahlungen :  2019 - 46.279.140 Euro
                                                2020 - 54.654.995 Euro                 
                                                2021 - 62.868.484 Euro

Im Jahr 2021 erhielten ca. 3.400 Menschen mit Behinderungen Leistungen der Eingliederungshilfe.

Fallzahlen (monatlicher Durchschnitt) für ausgewählte Leistungen für 2021 (vorläufige Werte):               

Werkstatt für behinderte Menschen: 1.010

Besondere Wohnformen: 1.200

Kita/Frühförderung: 505    

Integrationshelfer/ Schule: 110    

Tagesgruppen: 220 

                   

Pflegestützpunkte

Mehr als die Hälfte aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland leben zu Hause und werden dort von nahestehenden Personen versorgt; meist sind es die Angehörigen, die die Versorgung übernehmen. Häufig werden diese von hilfsbereiten Nachbarn unterstützt. Seit September 2019 sind die Pflegestützpunkte auf der Grundlage der Unterstützungsangebote-Landesverordnung auch sogenannte Servicepunkte, die eine Anlaufstelle für alle Interessierten und aktiven sowie zukünftigen Nachbarschaftshelferinnen und -helfer in der Pflege darstellen.

Die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe ist ein wichtiger Baustein in der Versorgung pflege-bedürftiger Menschen in unserem Landkreis. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist, dass die interessierten Bürgerinnen und Bürger eine eintägige Schulung absolvieren, in deren Ergebnis diese ein Zertifikat erhalten.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Präsenzschulungen der interessierten Bürgerin-nen und Bürger zum Nachbarschaftshelfer bzw. zur Nachbarschaftshelferin durch Online-Schulungen ersetzt. Diese Form der Schulung wurde von den interessierten Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen. Wer keine Möglichkeit hatte, die Schulung online vom heimischen PC aus zu verfolgen, wurde von den Pflegestützpunkten dahingehend unterstützt, dass diese Personen dann die Schulung unter Einhaltung der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen in den Räumlichkeiten der Pflegestützpunkte absolvieren konnten. Die Veranstaltungen wurden durch die Pflegestützpunkte des Landkreises Vorpommern-Rügen und die AOK Pflege Akademie durchgeführt. Damit konnte erreicht werden, dass pflegebedürftige Menschen auch in Zeiten der Pandemie adäquate Unterstützung erhalten.

Trotz der schwierigen Umstände konnten im Jahr 2021 insgesamt 103 ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer zertifiziert und für den Landkreis Vorpommern-Rügen gewonnen werden.

Obwohl es unterschiedliche Anlaufmöglichkeiten für eine Pflege- und Sozialberatung  in unserem Landkreis gibt (über Pflegedienste, Heimeinrichtungen, Krankenkassen etc.), belegen die Kontaktzahlen, dass sich die Pflegestützpunkte in unserem Landkreis für eine umfassende, kostenlose und neutrale Beratung für Pflegebedürftige, Angehörige, Betroffene und Eltern pflegebedürftiger Kinder etabliert haben. Die Pflegestützpunkte mit Standorten in Ribnitz-Damgarten und Bergen auf Rügen begingen im Juli 2021 ihren 3. Jahrestag. Der Pflegestützpunkt in Stralsund besteht bereits seit 8 Jahren.

Von Januar 2021 bis einschließlich Dezember 2021 (Stand 13. Dezember 2021) sind im

  • Pflegestützpunkt Ribnitz-Damgarten insgesamt 2.130 Beratungen (persönlich: 195, telefonisch: 1803, schriftlich: 123) durchgeführt worden.
  • Im Pflegestützpunkt Stralsund wurden in dieser Zeit insgesamt 1.985 (telefonisch: 1457, persönlich: 211, schriftlich: 317) Kontakte erfasst und
  • 1.861 (persönlich: 122, telefonisch: 1316, schriftlich: 399) Klienten-Kontakte konnte der Pflegestützpunkt in Bergen auf Rügen seit Jahresbeginn verzeichnen.

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die persönlichen Beratungen in den Pflegestütz-punkten oder in der Häuslichkeit der Ratsuchenden stark reduziert werden. Um dem Beratungsbedarf der Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden zu können, haben die Pflegestützpunkte - wie bereits im Vorjahr - die telefonische und schriftliche Beratung verstärkt.


Umsetzung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes M-V (WoftG M-V)

Mit der Umsetzung des zweiten Abschnitts des Wohlfahrtsfinanzierungs- und –transparenzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ab dem 1. Januar 2022 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern den Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufgabe übertragen, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und flächendeckende Beratungslandschaft unter Berücksichtigung der Trägervielfalt im jeweils eigenen Zuständigkeitsbereich zu gestalten.

Der Landesgesetzgeber zielt mit dem Gesetz darauf ab, die soziale und gesundheitliche Beratung, insbesondere die

  • allgemeine soziale Beratung gemäß § 11 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung gemäß § 11 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Beratung von Menschen mit Behinderungen,
  • Ehe- und Lebensberatung,
  • Sucht- und Drogenberatung gemäß § 21 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie die
  • Beratung für sexuelle Gesundheit und Aufklärung gemäß § 14 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst

zu stärken und zu fördern.

Dabei ist der Landkreis Vorpommern-Rügen auf die etablierten und kompetenten Träger bzw. Erbringer von Beratungsleistungen angewiesen, die eine langfristig stabile, qualitativ hochwertige und anpassungsfähige Angebotsstruktur gewährleisten können. So wurde im August 2021 eine Arbeitsgruppe (AG) aus Trägervertreterinnen und -vertretern der verschiedenen Beratungsarten und Vertreterinnen und -vertretern des Landkreises gegründet, in welcher der Prozess zur Optimierung der Beratungslandschaft gemeinsam fachlich beraten und abgestimmt wird. Aktuell ist im Rahmen der Bedarfserhebung neben verschiedenen Befragungen und einer Datenerfassung durch die Beratungsstellen auch die Implementierung zweier Modellprojekte zur Bedarfserprobung geplant. Die AG wird den weiteren Prozess der strategischen Ausrichtung der Beratungslandschaft auch im Jahr 2022 weiterhin fachlich begleiten.


Betreuungsbehörde

Im Mai 2021 ist vom Gesetzgeber das neue Betreuungsorganisationsgesetz beschlossen worden, welches am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Damit werden die Aufgaben der Betreuungsbehörde konkretisiert und erweitert. Neu hinzugekommen sind u. a. die Zuständigkeit für die Registrierung von beruflich tätigen Betreuerinnen und Betreuern sowie weitere Informations-, Beratungs- und Unterstützungspflichten. Es bleibt abzuwarten, ob die Erhöhung der Personalstellen um zwei Vollzeitkräfte für die Erledigung aller neuen Aufgaben ab 2023 ausreichen wird. Darüber hinaus wird es zu grundlegenden Änderungen im neuen materiellen Betreuungsrecht (BGB) und dem Verfahrensrecht (FamFG) kommen. Hier ist z. B. das neue Ehegattenvertretungsrecht zu nennen, welches künftig in den Beratungsgesprächen thematisiert werden muss, damit die Bürgerinnen und Bürger die Intention des neuen „Notvertretungsrechts“ nicht missverstehen.

Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, für die in unserem Amtsgerichtsbezirk eine rechtliche Betreuung eingerichtet wurde, ist seit einigen Jahren auf gleichem Niveau. In unserem Zuständigkeitsbereich leben derzeit 4.072 Betroffene, für die ein rechtlicher Betreuer/eine rechtliche Betreuerin bestellt worden ist.

Durch die Coronabedingten Einschränkungen auch in 2021 haben wie im Vorjahr erneut weniger Bürgerinnen und Bürger Kontakt zur Betreuungsbehörde gesucht, um sich zur Möglichkeit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht beraten zu lassen. Bis zum 13.12.2021 sind 1.179 Unterschriften auf Vorsorgevollmachten beglaubigt worden. Von den 1.669 Beratungsgesprächen sind viele fernmündlich durchgeführt worden, um die persönlichen Kontakte so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus gab es sieben Öffentlichkeitsveranstaltungen zu den Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie eine Fortbildungsveranstaltung für die beruflich tätigen Betreuerinnen und Betreuer.   

(Text: Landkreis Vorpommern-Rügen)