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30.09.2021

Weitergehende Testerfordernisse im Innenbereich und Maskenpflicht in Schulen und Kindertagesstätten des Landkreises Vorpommern-Rügen

Maßnahmen der Stufe 2 treten ab dem 1. und 2. Oktober 2021 in Kraft

Nach der risikogewichteten Einstufung des COVID-19-Infektionsgeschehen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern gelten ab morgen im Landkreis Vorpommern-Rügen die Maßnahmen der Stufe 2 (gelb), da der Landkreis sich seit drei aufeinanderfolgenden Tagen in einer höheren Stufe befindet.

Daher gilt im Landkreis Vorpommern-Rügen ab dem 1. Oktober 2021 das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen sowie in den Innenräumen von Horten.

Ab dem 2. Oktober 2021 gelten gemäß Corona-Landesverordnung folgende Maßnahmen:

Weitergehende Testerfordernisse im Innenbereich:

  • Innengastronomie
  • körpernahe Dienstleistungen (einschließlich Friseure)
  • Theater, Museen und andere Kultureinrichtungen
  • Indoor-Sport- und Freizeitaktivitäten
  • Veranstaltungen im Innenbereich
  • Der Zutritt zu Clubs, Diskotheken und Tanzveranstaltungen ist nur mit Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet.
  • Die Testerfordernissen gelten nicht für vollständig geimpfte und genesene Personen, für Kinder unter sechs Jahren sowie für regelmäßig getestete Schüler und Schülerinnen (mit der Ausnahme in Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen)

Die Maßnahmen in Stufe 2 gelten zusätzlich zu denen in der Stufe 1.