Seiteninhalt
08.07.2021

Wichtige Informationen für Touristiker zum Umgang mit positiv getesteten Gästen und Kontaktpersonen

Im Folgenden ein Leitfaden für Touristiker aller Art zum richtigen Umgang mit Corona(-verdachts-)fällen unter den Gästen bei Anreise oder während des Aufenthalts. 

Die möglichen Konstellationen sind grob gesehen die folgenden: link

1. Gast wird Kontaktperson

- Meldung erfolgt über das Heimatgesundheitsamt direkt an den Gast
- Idealerweise parallele Info an aktuell örtlich zuständiges Gesundheitsamt
- Pflicht der Person, sich sofort in Quarantäne zu begeben
- Dauer der Absonderung abhängig vom letzten Datum des Kontaktes zur infizierten Person

2. Gast wird bei Anreise oder während des Aufenthaltes mit einem Schnelltest positiv getestet

- Pflicht der Person, sich sofort in Isolation zu begeben
- Pflicht, sofort einen PCR-Test zur Validierung zu veranlassen (keine Überweisung erforderlich)
- Öffnungszeiten der Testcenter:

  • Bergen: Montag bis Sonntag: 09:00 - 17:00 Uhr. An Feiertagen geschlossen.
  • Stralsund: Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:30 Uhr
  • Rostock Centogene: Montag bis Freitag: 08:00 bis 16:00 Uhr

- Bis zum Vorliegen des PCR-Test-Befundes muss die Person in Isolation bleiben
- Laborbefunde über DEMIS gehen an das zuständige Gesundheitsamt

3. Gast hat Symptome
-> Siehe 2.

Daraus ergeben sich folgende notwendige Services für den Gast:

  • Unterstützung bei Isolation und verstärkter Hygiene, ggf. flexible Zimmerumbuchungen/ Aufbettungen bei Familien
  • Vorliegen lokaler Informationen

Bei Beschwerden/ Symptomatik -> Kontakt zu Hausärzten herstellen
Bei Gästen ohne Covid-Symptome -> Information über nächstgelegene PCR-Test-Möglichkeit (Hausärzte, Testzentren) und ggf. Unterstützung beim Transport (kein ÖPNV!)

In jedem Hotel, bei jeder Kurverwaltung, auch in den Gästemappen der FeWos sollten Informationen über das Vorgehen im Fall der Fälle und die lokal angepass-ten Kontaktdaten inkl. Erreichbarkeitszeiten vorliegen und über die Saison ständig aktuell gehalten werden.

4. Fallkonstellationen und Abreisen

Grundsätzlich gilt: Asymptomatische Personen sollten nach Möglichkeit mit privatem PKW abreisen. Die Quarantäne im Hotel/der FeWo zu verbringen ist für alle Beteiligten suboptimal.
Eine Rückreise mit Öffentlichen Verkehrsmitteln ist zu vermeiden.
Bei Symptomatik, die eine eigene Rückreise nicht möglich macht, muss die Heimfahrt mit einem Krankentransport veranlasst werden. Dies erfolgt in Abstimmung und auf Abrechnung mit der Krankenkasse.