Seiteninhalt
03.06.2022

Zuständigkeit der Leistungsgewährung für ukrainische Geflüchtete gewechselt

Eigenbetrieb Jobcenter gewährt Leistungen ab dem 1. Juni 2022

Am 1. Juni 2022 wechselte die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung für ukrainische Geflüchtete vom Fachdienst Ausländer und Asyl des Landkreises Vorpommern-Rügen zum Eigenbetrieb Jobcenter.

Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine haben ab dem 1. Juni 2022 Zugang zu Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II oder SGB XII.

Somit ist für erwerbsfähige ukrainische Geflüchtete und ihre Bedarfsgemeinschaft der Eigenbetrieb Jobcenter Vorpommern-Rügen für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zuständig. Der Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gilt bis August 2022 automatisch auch für die Leistungen nach dem SGB II. Eine Vorsprache im Jobcenter ist deshalb nicht erforderlich.

Voraussetzung ist jedoch auch hier eine bereits ausgestellte Fiktionsbescheinigung. Nur mit dieser Bescheinigung können Leistungen zum Lebensunterhalt und die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II beantragt werden. Ukrainische Geflüchtete ohne Fiktionsbescheinigung wenden sich bitte an den Fachdienst Ausländer und Asyl des Landkreises Vorpommern-Rügen.

Das Jobcenter arbeitet intensiv daran, zeitnah die Leistungen zu gewähren. Verzögerungen sind jedoch nicht gänzlich auszuschließen.

Sobald die Leistungen bewilligt wurden, erhalten die Berechtigten einen Bewilligungsbescheid und die Zahlung erfolgt auf die angegebene Kontoverbindung. Nur wenn bis zur Leistungsgewährung keine Kontoeröffnung möglich war, kommt die Ausstellung eines Schecks in Frage.

Personen, die in einer Einrichtung (Flüchtlingsunterkunft, Gemeinschaftsunterkunft oder in einer vom Landkreis angemieteten Wohnungen mit Betreuung) untergebracht sind, erhalten ihre Schecks im Rahmen eines Termins einer Terminabsprache durch die betreuenden Träger.

Personen, die anderweitig untergebracht sind, können sich ihren Scheck abholen, nachdem ihnen der Bewilligungsbescheid zugegangen ist. Im Bescheid ist angeben, an welche Dienststelle des Jobcenters sie sich dazu während der Sprechzeiten wenden können.

Ukrainische Geflüchtete, die das 67. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII. Für Sie ist der Fachdienst Soziales des Landkreises Vorpommern-Rügen zuständig.

Fragen zur Leistungsgewährung werden unter der E-Mail-Adresse kjc-ukraine@lk-vr.de beantwortet. Weitere Informationen erhalten Sie hier

(Text: Landkreis Vorpommern-Rügen)