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06.01.2021

Anträge auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie noch bis zum 31. März 2021 möglich

Vereine können Zuwendungen für Aufwendungen und Investitionen beantragen.

Der Kreistag Vorpommern-Rügen hat am 14. Dezember 2020 die Vereinsförderrichtlinie LK V-R beschlossen, mit der die ehrenamtliche Arbeit und die Entwicklung von flächendeckenden und vielseitigen Vereinsangeboten für die Bevölkerung des Landkreises Vorpommern-Rügen in allen gesellschaftlichen Bereichen gestärkt werden sollen. Die Förderrichtlinie schafft die Möglichkeit für Vereine im Landkreis, Zuwendungen für die Beschaffung und Reparatur von Ausstattungsgegenständen von Vereinsanlagen, von Gerätschaften zur Wartung und Pflege von Vereinsanlagen bis hin zum Kauf von Zubehör für den Vereinszweck zu erhalten. Hierfür sind in den Haushaltsplan 2021 100.000 € eingestellt worden. Zuwendungsanträge können von Vereinen im Landkreis erstmalig und mit einer für das erste Jahr einmalig verlängerten Antragsfrist bis zum 31. März 2021 gestellt werden.

Die Richtlinie ist hier abrufbar. 

Ihre Ansprechpartnerin bei Rückfragen ist Cornelia Schäfer.

Kontakt:

Tel:        03831 357 12 17

E-Mail:  cornelia.schaefer@lk-vr.de