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Ehrenamtssuche

Viele Bürgerinnen und Bürger möchten sich engagieren, wissen aber nicht wie und wo. Hier finden Sie Projekte, für die ehrenamtliche Mitarbeiter gesucht werden!

Kein passendes Angebot dabei, dann wenden Sie sich an die MitMachZentrale: Telefon: +49 (157) 50 14 75 03

 








A. Angaben zu Träger und Projekt
01. Kurzbeschreibung / Art der Tätigkeit
Der Betreuer ist der rechtliche Vertreter des Betreuten. Seine Pflichten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 1896 BGB und folgende geregelt. Seine Aufgaben sind unter anderem • den Betreuten zu beraten und zu unterstützen • die vorhandenen Fähigkeiten zu fördern und zu stärken • nach den Bedürfnissen und im Interesse des Betreuten zu handeln Zahlreiche Pflichten Der Betreuer kümmert sich je nach dem ihm zugewiesenen Aufgabenbereich beispielsweise um die finanziellen Verhältnisse des Betreuten. Er sorgt dafür, dass Schulden reguliert oder Ansprüche geltend gemacht werden. Er erledigt Behördengänge und Antragstellungen. Im Bereich der Gesundheitsvorsorge organisiert er notwendige Arztbesuche und stellt eine ausreichende medizinische Versorgung zum Beispiel durch Pflegedienste sicher. Der gesetzliche Betreuer unterstützt den Betreuten gegebenenfalls bei der Suche nach geeignetem Wohnraum und kümmert sich um die vertraglichen Verhältnisse. Er kann den Aufenthalt des Betreuten bestimmen und, wenn erforderlich, die Unterbringung in geeigneten Institutionen veranlassen. Die ehrenamtlichen Betreuer erhalten für jeden Betreuten eine Aufwandsentschädigung von jährlich 323,00 €. Der Betreuungsverein Jugendfreizeit e.V. ist als anerkannter Betreuungsverein stets bemüht, ehrenamtliche Betreuer bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Eine gute Zusammenfassung ist unter dem Link: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuer_(Ehrenamt) zu finden. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

02. Einrichtung
Betreuungsverein Jugendfreizeit e.V.

03. Projekt / Maßnahme (Unter- / Arbeitsgruppe, Arbeitskreis)
ehrenamtlicher Betreuer

04. Kontakt / Person und Anschrift
Frau Schütz, Frau Holtz, Frau Martens

05. Telefon
038326/ 460943

06. Fax
038326/ 456186

07. E-Mail
doerte.holtz@jugendfreizeit-grimmen.de, gabriele.schuetz@jugendfreizeit-grimmen.de, regina.martens@jugendfreizeit-grimmen.de

08. Internet
www.jugendfreizeit-grimmen.de



B. Angaben zur Tätigkeit
09. Dauer des Angebotes / der gesuchten freiwilligen Tätigkeit?
Beratung und Begleitung bei einer ehrenamtlichen Betreuung

10. Bereich, dem die Tätigkeit zugeordnet ist / Kategorie

11. Anzahl der gesuchten Personen
unbegrenzt

13. Zeitaufwand
nach Vereinbarung

19. Adresse der Arbeitsstelle
Umkreis des Betreuen- Behördengänge/Bank



C. Was der "Bewerber" mitbringen sollte
20. Fähigkeiten und Qualifikationen
Volljährigkeit; keine eigene Behinderung oder psychische Krankheit, die zu Geschäftsunfähigkeit (§ 104 Ziff. 2 BGB) führt; Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (keine Eintragung im Schuldnerverzeichnis); Keine Vorstrafen (die im Führungszeugnis vermerkt wären); Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Amtssprache ist deutsch). Außerdem wird genannt: der Betreuer sollte in der Lage sein, den Betreuten regelmäßig zu besuchen (was u. a. sehr weit entfernt wohnende Verwandte als ungeeignet erscheinen lassen dürfte). Es muss unter Berücksichtigung anderer familiärer Pflichten für den Betreuer möglich sein, angemessene Zeit für die Angelegenheiten des Betreuten und diesen selbst zu entbehren. Er soll sich der Kontrollfunktion des Gerichtes bewusst und in der Lage sein, den Pflichten gegenüber dem Gericht nach den §§ 1802, 1839, 1840 BGB (Vermögensverzeichnis, Rechnungslegung usw.] nachzukommen. Dies setzt gewisse Grundfähigkeiten im Umgang mit Schriftstücken amtlicher Natur voraus. Toleranz für abweichendes Verhalten, Respekt vor dem Willen des Betreuten, Belastbarkeit und die Fähigkeit zur Akzeptanz von Kritik werden ebenfalls als wünschenswert angesehen.

21. Alter
18



D. Was dem Bewerber geboten wird
23. Aufwandsentschädigung
323 € Pauschale

25. Einarbeitung
Begleitung bei der Betreuung

26. Betreuung
drei kompetente Ansprechpartner

27. Fortbildung
ja

28. Versicherung
Für ehrenamtliche Betreuer haben alle Bundesländer eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen, in denen alle Betreuer, die nicht beruflich tätig sind, versichert sind. Ehrenamtliche Betreuer sind beitragsfrei über die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes versichert. Meldeformulare bei Unfällen gibt es beim Amtsgericht.


E. Über den Träger
Jugendfreizeit e.V.