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Bauvoranfrage stellen (Bauvorbescheid beantragen)

Nr. 99012010001000

Beschreibung

Teaser

Wenn Sie einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.

Volltext

Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob Sie Ihr Bauvorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück überhaupt verwirklichen dürfen.

In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar und hinreichend bestimmt, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. Fügen Sie der Bauvoranfrage die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.

Der Bauvorbescheid ist gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

  • Bauvoranfrage (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)

Soweit zur Beurteilung erforderlich außerdem:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als 3 Monate)
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutzkonzept
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihre konkreten Fragen einreichen müssen.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Vorpommern-Rügen

Die Bauvorlagen, die mit dem Bauvorbescheidsantrag in mindestens 3-facher Ausfertigung einzureichen sind, müssen in Umfang und Qualität für die zur verbindlichen Entscheidung aufgegebenen Fragen ausreichend sein.

Die Mindestanforderungen an die Bauvorlagen bestehen in der Regel aus:

  • dem aktuellen Flurkartenauszug (nicht wesentlich älter als drei Monate),
  • dem Lageplan,
  • einer Kurzerläuterung zum Vorhaben,
  • der Berechnung / Angabe des umbauten Raumes und
  • ggf. den Bauzeichnungen wie Grundrisse, Schnitte, Ansichten.

Der Lageplan muss im Maßstab von mindestens 1:500 gefertigt sein, die Bemaßungen enthalten und auch die benachbarten Grundstücke mit beinhalten. Hierbei sind Höhen, Geschossigkeit, Nutzungen, Firstrichtungen und Dachneigungen mit anzugeben. Er soll auch die technische Erschließung, wie Entwässerungsleitungen, Bewässerungsleitungen, Energieleitungen und ,soweit zutreffend, den vorhandenen Baumbestand mit Angabe von Art und Stammdurchmesser, sowie Gewässer II.Ordnung (z.B. offene oder verrohrte Gräben) darstellen.

Wenn das Vorhaben ein Denkmal betrifft oder in der Nähe eines Denkmals ausgeführt werden soll (Umgebungsschutz), ist dieser Sachverhalt im Lageplan oder in den anderen Unterlagen unbedingt kenntlich zu machen. Im Einzelfall kann aber auch eine Lageplanskizze, die die erforderlichen Bemaßungen enthält, geeignet sein.

Die Anforderungen an die Bauvorlagen ergeben sich im Übrigen aus den Rechtsvorschriften der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen(Bauvorlagenverordnung-BauVorlVO M-V) vom 10.07.2006.

 

Voraussetzungen

Wenn Sie einen Bauvorbescheid beantragen möchten, ist die Einreichung unterschiedlicher Unterlagen erforderlich. Die von Ihnen beigefügten Unterlagen müssen der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ermöglichen, den Sachverhalt eindeutig zu beurteilen. Wenn Ihre Fragen zu Ihrem Bauvorhaben so klar und hinreichend bestimmt formuliert sind, dass eine eindeutige Antwort möglich ist, erhalten Sie einen Bauvorbescheid mit verbindlichen Aussagen zu Ihrem Bauvorhaben.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Entscheidung zu einer Bauvoranfrage ist kostenpflichtig und beläuft sich auf: EUR 73,00 bis EUR 3.570 je nach Umfang des Prüfaufwandes.

  • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen des Bauvorbescheids.
  • Die Gebühr für einen Vorbescheids kann unter Berücksichtigung eines geringeren Prüfaufwandes im Baugenehmigungsverfahren bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden.

Verfahrensablauf

Die Bauvoranfrage stellen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.

Reichen Sie die Bauvoranfrage bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Bauvoranfrage und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Bauvoranfrage vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Bauvoranfrage nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann den Bauvorbescheid. Wenn Sie anschließend für Ihr Bauvorhaben einen Bauantrag stellen, verweisen Sie auf den bereits erteilten Bauvorbescheid.

Die Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Fristen

Sie können innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung des Bauvorbescheids Ihren Bau mit einer gültigen Baugenehmigung beginnen. Es kann eine Verlängerung des Bauvorbescheids innerhalb dieser Zeit auf Antrag um jeweils bis zu 1 Jahr beantragt werden.

Formulare

  • Formulare vorhanden: ja
  • Online-Dienst vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
Spezielle Hinweise für - Landkreis Vorpommern-Rügen

Den Antrag erhalten Sie je nach Wunsch per Post / Email oder persönlich von den jeweiligen Bürgerservicecentern unseres Landkreises:

  • Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
  • Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen
  • Scheunenweg 10, 18311 Ribnitz-Damgarten
  • Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen auf Rügen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

31.08.2022

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörden