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Allgemeine Ordnung

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Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden

Nr. 99108021224000

Beschreibung

Volltext

Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Erforderliche Unterlagen

Lageplan und Skizze

Voraussetzungen

tatsächlicher Schaden

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild

Fristen

keine

Formulare

nicht erforderlich

Hinweise (Besonderheiten)

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

29.10.2013

Zuständige Stelle

Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde

Ansprechpunkt

abhängig von der Organisationsstruktur