Schornsteinfegerangelegenheiten
Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen ist zuständig für Ausführung des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz).
- Wahrnehmen der Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (Kehrbuchführung, Ausspruch von Verweisen bzw. Verhängen von Warnungsgeld, Beurteilen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung)
- Mitwirken bei Ausschreibungsverfahren zur Nachbesetzung von Kehrbezirken
- Bestellung und Aufhebung der Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
- Einteilen und Ändern der Kehrbezirke
- Ausstellen von Bezirksausweisen
- Bearbeitung von Mängelanzeigen des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Links
Die/ den für Ihre Liegenschaft zuständige/en SchornsteinfegerIn finden Sie unter folgendem Link, sofern diese/ dieser Innungsmitglied ist: https://schornsteinfeger-mv.de/datenbank/Suche.php
Schornsteinfegerhandwerksgesetz
Schornsteinfegerhandwerkszuständigkeitsverordnung M-V
Schornsteinfegerwesen-Kostenverordnung - SchfKostVO M-V
Kehr- und Überprüfungsverordnung - KÜO
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes - 1. BImSchV