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Waffenangelegenheiten

 

Aktuelles:

Die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen ist derzeit nicht möglich. Wir arbeiten aber mit Hochdruck daran, hier baldmöglichst wieder funktionsfähig werden zu können. Bitte verfolgen Sie hierzu die laufenden Pressemitteilungen der Kreisververwaltung.
Trotz des Ausfalls der IT-Systeme müssen jagd- und waffenrechtliche Anträge weiterhin fristgemäß gestellt werden, insbesondere die Anzeige von Waffenerwerb und -überlassung. Die entsprechenden Anträge finden Sie unter Formulare Untere Jagdbehörde bzw. Formulare Waffenangelegenheiten.
Bei der Einreichung von Anträgen zur Jagdscheinverlängerung nutzen Sie bitte bevorzugt die Versendung per Post bzw. Fax. Sofern Anträge per Fax eingereicht werden, müssen der Jagdschein bzw. die Waffenbesitzkarte per Post nachgereicht werden.

Anliegen per E-Mail können derzeit nicht über die bekannten Postfächer Jagdbehoerde[at]lk-vr.de bzw. Waffenbehoerde[at]lk-vr.de bearbeitet werden.
Infolge des Cyberangriffs kann die Bearbeitung von Anträgen mitunter zeitlich verzögert erfolgen. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, sehen Sie bitte von Nachfragen zu bereits gestellten Anträgen ab. Alle eingehenden Anträge werden selbstverständlich mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet.