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Vermittlung eines Pflegekindes

Beschreibung

Volltext

Verheiratete und unverheiratete Paare, Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Paare oder Wohngemeinschaften können ein Pflegekind aufnehmen. Die Aufnahme eines Pflegekindes bedeutet sowohl für Ihre Familie als auch für das Pflegekind einschneidende Veränderungen und sollte deshalb wohl bedacht sein. Ein Kontakt zwischen der Pflegefamilie und der Herkunftsfamilie ist besonders für das Pflegekind von großer Bedeutung.

Pflegeeltern müssen bereit sein, mit den leiblichen Eltern und den Fachkräften zusammen zu arbeiten. Wichtig ist bei allen Bewerbern, dass sie in der Lage sind, dem Pflegekind emotionale und materielle Stabilität zu geben.

Rechtsgrundlage(n)

Spezielle Hinweise für - Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Richtlinien des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Finanzierung von Vollzeitpflege bzw. Breitschaftspflege

Erforderliche Unterlagen

  • polizeiliches Führungszeugnis
  • ärztliches Attest
  • Fragebogen
  • Lebensbericht (mit Informationen zu eigener Kindheit,            
  • Lebenssituation, Motivation)
  • Einkommensnachweis
Spezielle Hinweise für - Landkreis Vorpommern-Rügen

Nur anerkannten Pflegeeltern gem. §44 SGB VIII ist das Aufnehmen von Pflegekindern gestattet.

Voraussetzungen

Das Jugendamt hat die Aufgabe die Bewerber zu überprüfen und auf die Aufgabe vorzubereiten und eine grundsätzliche Geeignetheit festzustellen. Das geschieht über Informationsveranstaltungen, Vorbereitungsseminare und individuelle Beratungen. Damit sind Sie als Bewerber beziehungsweise als potentielle Pflegefamilie vorgemerkt.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • gesundheitliche Eignung
  • angemessenes Alter
  • gesicherte finanzielle Verhältnisse
  • genügend Wohnraum
  • Zeit für die Beschäftigung mit dem Pflegekind und vor     
  • allem für dessen Erziehung

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezielle Hinweise für - Landkreis Vorpommern-Rügen

Die Kosten des polizeilichen Führungszeugnis und des ärzltichen Attestes müssen selbst getragen werden.

Verfahrensablauf

Während der Wartezeit hält das Jugendamt weiterhin Kontakt zu Ihnen und bietet Ihnen gegebenenfalls die Teilnahme an Seminaren an, in denen Sie sich auf Ihre Aufgabe und das Zusammenleben mit einem Pflegekind weiter vorbereiten können. 

Bei der Vermittlung eines Kindes wird stets vom Kind ausgegangen und überprüft, in welche zur Verfügung stehende Bewerberfamilie es am ehesten passen würde. Kommen Sie für ein bestimmtes Kind als Pflegeperson in Betracht, setzt sich das Jugendamt mit Ihnen in Verbindung. Sie erhalten Informationen über das Pflegekind und dessen Herkunftsfamilie und lernen diese persönlich kennen.

Erst wenn sowohl Sie, als auch die leiblichen Eltern und das Kind sich einig sind, wird die Hilfe beginnen. Zwischen Ihnen, der Herkunftsfamilie und dem Jugendamt wird eine Vereinbarung abgeschlossen. Detaillierte Festlegungen und Ziele werden in einem Hilfeplan festgeschrieben.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für - Landkreis Vorpommern-Rügen

Die Bearbeitung kann bis zu einem Jahr dauern.

Fristen

Bis Sie ein Pflegekind in Ihre Familie aufnehmen können, vergeht häufig einige Zeit.

Bewerber können sich aber nach abgeschlossenem Bewerberverfahren und erfolgter Anerkennung auch bei anderen Jugendämtern um die Aufnahme eines Kindes bewerben.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

28.01.2019

Zuständige Stelle

Das Jugendamt – je nachdem wo Sie wohnen:

  • in einer kreisfreien Stadt: bei der Stadtverwaltung,
  • in einem Landkreis: beim Landratsamt