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Umtauschfrist für Führerscheine

Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Bei den ausgestellten Papierführerscheinen bestimmt sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Kraftfahrers, während bei den Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr ausschlaggebend ist.

Wenn Ihr neuer Kartenführerschein bereits zur Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde bereit liegt, wenden Sie sich bitte an die Behördennummer (03831) 115 zur Vereinbarung eines Termins. 

Für Führerscheine (Papierführerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gelten folgende Umtauschfristen:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953 - 1958

19.01.2022

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.07.2024
Die Umtauschfrist wurde durch eine Allgemeinverfügung um 6 Monate verlängert. Bitte führen Sie diese zusammen mit ihren Führerschein.

1971 oder später

19.01.2025


Für Führerscheine (Kartenführerscheine), die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gelten folgende Umtauschfristen:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 - 2001

19.01.2026

2002 - 2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 - 18.01.2013

19.01.2033