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Baurechtliche Verstöße

Wenn ein Bauvorhaben errichtet wird, ist nicht nur der Bauherr betroffen, sondern auch andere Personen oder Personengruppen. Insbesondere ein Nachbar kann bei Errichtung eines Bauvorhabens in seinen Rechten beeinträchtigt sein, z.B. wenn der erforderliche Abstand zur gemeinsamen Grundstücksgrenze nicht eingehalten wird oder wenn von einem Betrieb auf dem Nachbargrundstück unzumutbare Immissionen ausgehen.

Verstößt ein Bauherr bei der Realisierung des Vorhabens gegen nachbarschützende Vorschriften, so kann sich ein Nachbar dagegen wehren:

  • Ist eine Baugenehmigung oder ein Vorbescheid für das Vorhaben erteilt, so kann der Nachbar einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
  • Hat die Bauaufsichtsbehörde einen solchen Bescheid nicht erteilt, so kann der Nachbar über einen sogenannten "Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten" eine bauaufsichtliche Überprüfung der Baumaßnahme beantragen.

Bei der Entscheidung über einen Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten handelt es sich im Regelfall um eine Ermessensentscheidung der Bauaufsichtsbehörde. Die Bauaufsichtsbehörde muss nur dann auf einen Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten tätig werden, wenn…

  • das nachbarliche Vorhaben gegen Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt.
    oder
  • die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen.
    oder
  • durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt.

Kommt die Bauaufsichtsbehörde nach einer Vorortbesichtigung zu dem Ergebnis, dass zwar keine nachbarschützenden Vorschriften verletzt wurden, aber andere Mängel bestehen (Beispiele: für das realisierte Vorhaben fehlt die erforderliche Baugenehmigung; von einer erteilten Baugenehmigung wurde abgewichen, die Abweichung verletzt aber keine öffentlich-geschützten Nachbarrechte), kann die Bauaufsichtsbehörde dennoch aus dem Amtsermittlungsgrundsatz heraus selbständig tätig werden. Der Antragsteller hat in solchen Fällen aber keinen Anspruch mehr auf eine Beteiligung im weiteren Verfahren.

Baurechtliche Verstöße © Kristian Laabs
Baurechtliche Verstöße © Kristian Laabs

Notwendige Unterlagen/Voraussetzungen

Der Nachbarantrag ist formlos möglich. Eine bloße Mitteilung hingegen reicht nicht aus, denn das Vorbringen muss zumindest erkennen lassen, in welcher Hinsicht Bedenken gegen das Vorhaben erhoben werden. Das erfordert die Bezeichnung des verletzten Rechtsguts und eine zumindest grobe Darlegung der im Einzelnen befürchteten Beeinträchtigungen.

Ansprechpartner

Behördenauskunft 115