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Bildung und Teilhabe

Überlegen Sie nicht lange und stellen Sie einen Antrag, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der angegeben Leistung beziehen:

  • Bürgergeld
  • Wohngeld
  • Kindergeldzuschlag
  • Asylbewerberleistungen
  • Grundsicherung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt

Wie wird Ihr Kind gefördert?

  • Kultur, Sport und Freizeit: Damit Ihr Kind beim Fussball oder im Chor mitmachen kann, stehen ihm monatlich 15 Euro für Beiträge zur Verfügung.
  • Kostenloses Mittagessen in Kita, Schulen und Hort: Wenn es in der Kita oder in der Schule mittags eine warme Mahlzeit gibt, kann Ihr Kind jetzt mitessen.
  • Schulbedarf: Für Schulmaterial wie Ranzen, Stifte und Hefte erhalten Sie im ersten Schulhalbjahr 130 Euro, im zweiten Schulhalbjahr 65 Euro.
  • Lernförderung: Wenn Ihr Kind im Unterricht nicht mitkommt und die Versetzung gefährdet ist, hat es Anspruch auf angemessene Lernförderung.
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten: Von A wie Ausstellung bis Z wie Zoo: An Wandertagen von der Kita oder der Schule kann Ihr Kind nun teilnehmen. Die Kosten werden übernommen. Mehrtägige Ausflüge werden ebenfalls bezahlt.

Neue Öffnungszeiten ab Montag, den 29.04.2024:

Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.30 Uhr - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde einen Termin benötigen. Termine erhalten Sie nur telefonisch über die Behördennummer (03831) 115. Für den Bereich Allgemeinen Bürgerservice und Bildung und Teilhabe benötigen Sie keinen Termin.