Seiteninhalt

Informationen zur Krätze (Skabies)

Alles Wichtige zur Milbenerkrankung

Seit einiger Zeit breitet sich die Krätze in Deutschland wieder zunehmend in allen Bevölkerungsschichten aus. Auch unsere Hautärzte bestätigen einen sehr bedrohlichen Anstieg der Erkrankungsfälle und der Krankheitshäufungen. Erkrankte bleiben oft für einen längeren Zeitraum unbehandelt und können dadurch Skabies weiterverbreiten.

Wir möchten mit den zusammengestellten Materialien über die von Mensch zu Mensch übertragbare Erkrankung aufklären.

Was passiert bei einem Skabiesverdacht?

Das Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wird eine gewöhnliche Skabies diagnostiziert, werden beispielsweise andere Maßnahmen ergriffen, als bei einer Skabies crustosa. Welche das im Einzelnen sind und wie sich das jeweilige Vorgehen unterscheidet, wird in der Darstellung des Flussdiagrammes deutlich: 


Informationen zum Krankheitserreger beim Menschen

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt gemeinsam mit dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Geusndheitsdienstes e.V. (BVÖD) sogenannte "Erregersteckbriefe" heraus. Auf der Internetseite www.infektionsschutz.de stehen weitere Materialien über die Skabiesmilbe – den Erreger der Krätze – zur Verfügung.

Steckbrief der Krätzemilbe:

barrierearm zum Vorlesen lassen:

zum selbst lesen:

Informationen für Erkrankte und Kontaktpersonen

Was ist die Krätze oder Skabies?

Die Krätze ist eine parasitäre Hauterkrankung, die durch die Krätzmilbe verursacht wird. Andere Bezeichnungen sind Räude oder Skabies. Diese Milben sind für den Laien mit dem bloßen Auge nicht erkennbar. (Nachfolgend eine mikroskopische Aufnahme einer Krätzmilbe von KalumetCC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons, unverändert).

Krätzmilbe (Sarcoptes scabei) © Kalumet, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons, unverändert
Krätzmilbe (Sarcoptes scabei) © Kalumet, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons, unverändert

Wie findet die Übertragung statt?

Die Übertragung findet direkt von Mensch zu Mensch, insbesondere durch enge Körperkontakte, statt.

Wie lange dauert es von der Ansteckung bis die Krankheit ausbricht?

Vom Milbenbefall bis zum Ausbruch der Krankheit dauert es 3 bis 6 Wochen. In diesem Zeitraum verspürt der Betroffene meistens noch keine Symptome, kann aber bereits die Krankheit weiterverbreiten.

Was sind die typischen Symptome der Krätze?

Erkrankte leiden an verschiedenen Symptomen, dazu gehören:

  • Brennen der Haut
  • feine, dunkle und unregelmäßige Linien auf der Haut
  • Hautrötung, Bläschen, Knötchen, Krusten => einzeln oder gruppiert
  • entzündete Hautstellen durchs Kratzen > eitrige Krusten
  • starker Juckreiz, vor allem nachts, über den ganzen Körper verbreitet (im Gegensatz zum Beispiel Händeekzem, bei dem nur die sichtbar betroffene Haut juckt.)

Die Krankheit lässt sich gar nicht so leicht erkennen. Deshalb sollte so schnell wie möglich die ärztliche Praxis aufgesucht werden, damit eine gesicherte Diagnose gestellt und entsprechende therapeutische Maßnahmen eingeleitet werden können.

 Achtung! Laut dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 34 Abs. 5, müssen die Betroffenen oder deren Sorgeberechtigte die Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich über den Befall informieren. Die jeweiligen Leitungen der Einrichtungen müssen das zuständige Gesundheitsamt über den Krankheitsausbruch in Kenntnis setzen.


Werden Angehörige und Kontaktpersonen behandelt?

Entgegen anderslautender Empfehlungen zu anderen Zeiten, werden heute neben den Betroffenen selbst auch alle engen Kontaktpersonen mitbehandelt. Selbst dann, wenn keine Hautveränderungen erkennbar sind. Entscheidend ist dabei die zeitgleiche Behandlung, damit die Erkrankung nicht hin und her übertragen wird. Nur so kann die Infektionskette unterbrochen werden!

Mehr Informationen zum Behandlungskonzept und zur Therapie enthält das folgende Dokument:

Informationen für behandelnde Ärzte

Informationen zu Krätze (Skabies) für Ärzte:

Die Krätze unterliegt laut §34, Abs. 5 IfSG der Meldepflicht. Nähere Erläuterungen dazu finden Sie im nachfolgenden Dokument:

Gern können Sie direkt das für Ärztinnen und Ärzte vorgesehene Melde-Formular ausdrucken und verwenden:

Informationen für Gemeinschaftseinrichtungen

Immer wieder kommt es in Kindertagesstätten, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünften zu Ausbrüchen von Krätzeerkrankungen. Betrachten Sie das nachfolgende Dokument als Hilfestellung für das Vorgehen bei einem Ausbruchsgeschehen innerhalb Ihrer Einrichtung:

Die Krätze-Erkrankung ist nach dem Infektionsschutzgesetz (§34, Abs. 5) benachrichtigungs- und meldepflichtig. Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen haben wie folgt vorzugehen: 

Verwenden Sie gern die Liste zur Erfassung der Erkrankungsfälle in Ihrer Einrichtung :

Informationen für Heime

So wie es in Schulen, Kitas und weiteren Gemeinschaftseinrichtungen immer wieder zu Krätze-Erkrankungen kommen kann, sind Ausbruchsgeschehen ebenso in Heimen, Obdachlosen- oder Flüchtlingsunterkünften möglich. Betrachten Sie das nachfolgende Dokument als Hilfe für das angemessene Vorgehen beim Auftreten von Erkrankungsfällen in Ihrer Einrichtung:

Die Krätze-Erkrankung ist nach dem Infektionsschutzgesetz sowohl melde- als auch benachrichtigungspflichtig. Das bedeutet, dass Einrichtungsleitungen die Gesundheitsämter über das Auftreten von Krätze-Krankheitsfällen informieren müssen. Mehr dazu:

Gern können Sie die folgende Liste zur Erfassung der Erkrankungsfälle innerhalb Ihrer Heimeinrichtung verwenden: