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29.11.2018

Beträge zur Unterstützung von BerufsschülerInnen wurden erhöht

Änderungen aber nicht ausreichend

Die neue Zuschussregelung richtet sich an Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Wohnort und einem Ausbildungsverhältnis in Mecklenburg-Vorpommern (MV) sowie deren Ausbildungsvergütung regelmäßig nicht über 600 Euro brutto beträgt, die eine Landesfachklasse oder eine überregionale Fachklasse in MV oder eine länderübergreifende Fachklasse in anderen Bundesländern besuchen und denen der tägliche Weg zur Schule nicht zuzumuten ist und daher am Beschulungsort untergebracht werden müssen. Eine auswärtige Unterkunft ist notwendig, wenn die benötigte Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und beruflicher Schule und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich Wege- und Wartezeiten mehr als drei Stunden beträgt. Im Weiteren wird der regelmäßige Besuch der zuständigen beruflichen Schule vorausgesetzt.

Der Landeszuschuss beträgt für die notwendige auswärtige Unterkunft pauschal 350 Euro je Schuljahr und zu den Fahrtkosten der Hin- und Rückfahrten für die kürzeste Strecke vom Ausbildungs- oder Wohnort zur beruflichen Schule 280 Euro je Schuljahr bei einer Strecke bis 300 Kilometer und 560 Euro je Schuljahr bei einer Strecke über 300 Kilometer.

Leider wurden die Anregungen unseres Landkreises, z. B. zur Erweiterungen der Anspruchsberechtigten, nicht aufgenommen. Eine Unterstützung erhalten somit auch künftig nur die Jugendlichen, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden.

Weitere Informationen gibt es hier.

Autor/in: Geschäftsführung Arbeitsbündnis Jugend und Beruf
Quelle: www.regierung-mv.de