Formulare
Formulare für Privatpersonen
Hinweise:
Soll Ihr Kind ab dem 01.01.2020 eine Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege / Hort besuchen, ist dieser Antrag auszufüllen und eine Bestätigung der entsprechenden Einrichtung/Kindertagespflegestelle (Seite 3) einzuholen. Wechselt Ihr Kind nach dem 01.01.2020 die Förderungsart z. B. von der Kinderkrippe in den Kindergarten, von der Kindertagespflege in die Einrichtung oder im August 2020 vom Kindergarten in den Hort muss eine erneute Antragsstellung nach diesem Formular erfolgen.
Diesen Antrag mit den entsprechenden Unterlagen können Sie postalisch an den
Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachdienst Jugend
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
senden
oder an den Sprechzeiten in den Standorten
- Stralsund, Lindenallee 61
- Bergen auf Rügen, Störtebekerstraße 30
- für die Region Nordvorpommern in den Ihnen bereits bekannten Ämtern
abgeben.
Bei der Inanspruchnahme eines Rechtsanspruches erhalten Sie postalisch einen Berechtigungsschein zum Besuch der Einrichtung/Kindertagespflege.
Hinweise:
Sie haben die Möglichkeit ab 01.01.2020 einen Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten zu stellen.
Eine Übernahme der Verpflegungskosten für Kinder, welche vor dem 01.01.2020 die Einrichtung besucht haben und eine Übernahme der Elternbeiträge vom Jugendamt erhielten, erfolgt nicht automatisch. Auch hier ist ein Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten zu stellen.
Diesen Antrag mit den entsprechenden Unterlagen können Sie postalisch an den
Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachdienst Jugend
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
senden
oder an den Sprechzeiten in den Standorten
- Stralsund, Lindenallee 61
- Bergen auf Rügen, Störtebekerstraße 30
- für die Region Nordvorpommern in den Ihnen bereits bekannten Ämtern
abgeben.