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Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert)

Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag gemäß § 193 Baugesetzbuch (BauGB) Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Vor Antragstellung ist eine telefonische Rücksprache mit der Geschäftsstelle unter der im Antrag angegebenen Telefonnummer empfehlenswert!

 

 

Kosten

Die Kosten für die Erstellung von Verkehrswertgutachten können nicht pauschal angegeben werden, da sie von der Höhe des ermittelten Verkehrswertes abhängig sind. In der Anlage zur Gutachterausschusskostenverordnung M-V (GAKostVO M-V)  sind die Tarifstellen aufgeführt.