Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive
Um Asylbewerbern und Geduldeten mit jeweils guter Bleibeperspektive eine zügige Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu ermöglichen, erhalten diese mit Inkrafttreten des Gesetzes einen vollumfänglichen Zugang zum Integrationskurs.
Asylbewerber erhalten künftig im Rahmen ihrer Asylantragstellung beim Bundesamt alle notwendigen Informationen und Formulare für ihre Kursteilnahme.
Nähere Informationen zu den Änderungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen.
Anlage 1 - Allgemeine Informationen zum Zulassungsverfahren
Anlage 2 - Zulassungsantrag
Anlage 3 - Merkblatt zum Integrationskurs