Seiteninhalt

Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis

Während der ersten drei Monate des Asylverfahrens unterliegen Flüchtlinge in Deutschland einem Arbeitsverbot. Doch auch nach dieser Zeit wird der Zugang zum Arbeitsmarkt eingeschränkt oder unter Umständen nicht gestattet. Die kleine Broschüre informiert die Betroffenen und Berater/ -innen über die Voraussetzungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt und beschreibt das Verfahren zur Erteilung der Ausübung einer Arbeit, wenn eine grundsätzliche Arbeitserlaubnis vorhanden ist.

Deutsch

Englisch

Französisch

Serbisch

Arabisch