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Sprengstoffangelegenheiten
Gewerblicher Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (Erlaubnis nach § 7 SprengG)
Online-Formular Ausnahmegenehmigung privates Feuerwerk (Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 1. SprengV)
Um dieses Formular nutzen zu können, benötigen Sie eine Stellungnahme der für den Ort, an dem das Feuerwerk stattfinden soll, zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde.
Welche Ordnungsbehörde für Sie zuständig ist, können Sie der Übersicht Ämter und Gemeinden entnehmen.
Den Vordruck finden Sie hier: