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Landesblindengeld

Zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Nachteile haben blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben, unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen, Anspruch auf eine monatlich gewährte pauschalierte Geldleistung (Landesblindengeld).