Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Eignungsfeststellung beantragen
Nr. 99129008037000Volltext
Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Ein technisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind. Sämtliche Unterlagen zur Anlage, die die Anzeigepflicht fordert.
Voraussetzungen
Die Anlage muss entsprechend den verwendeten Materialien dicht und gegenüber physikalischen und chemischen Einflüssen beständig sein. Die Anlage erfordert in der Regel eine zweite Barriere mit einem Leckerkennungssystem. Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet sein.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Mindestens 60,00 EUR, höchstens 1500,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Urheber
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist die Untere Wasserbehörde.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V
