Bauvorlagen
Gemäß § 68 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern sind mit dem Bauantrag alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Dies gilt auch für die Unterlagen von Vorhaben, die in der Genehmigungsfreistellung entsprechend § 62 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern bei der Gemeinde einzureichen sind.
Welche Bauvorlagen im Einzelnen erforderlich sind, ergibt sich aus der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Es sind die öffentlich bekannt gemachten Bauformulare (Vordrucke für Bauanträge oder für Anzeigen nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern) zu verwenden. Diese sind unter:
„http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Bau/Planen-und-Bauen/Bauformulare“
abrufbar.
Neben dem Bauantrag sind Bauvorlagen zu fertigen, näheres dazu ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung.
Diese müssen aus alterungsbeständigem Papier oder gleichwertigem Material lichtbeständig hergestellt sein und dem Format DIN A 4 entsprechen oder auf diese Größe gefaltet sein. § 3a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (Elektronische Kommunikation) bleibt unberührt.
Formulare
Es sind die öffentlich bekannt gemachten Bauformulare (Vordrucke für Bauanträge oder für Anzeigen nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern) zu verwenden.
Diese sind abrufbar unter:
Zuständige Stelle
untere Bauaufsichtsbehörde in den Landkreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Teaser
Gemäß § 68 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern sind mit dem Bauantrag alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen.