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Tierseuchenbekämpfung

AKTUELLES:

Tollwuterlass (Geltungsdauer: 01.01.-15.12.2023):

Private und kommunale Jagdausübungsberechtigte, die gesunde, kranke oder auffällige Füchse, Marderhunde und/oder Waschbären erlegen oder verendet auffinden (auch Unfallwild) und diese zur Untersuchung abgeben, erhalten auf Antrag eine Aufwandsentschädigung iHv 20,-€ pro Abgabe. Bei der Abgabe sind der Wildursprungschein und der Antrag zur Untersuchung von Wildproben beizulegen. Auf dem Probenbegleitschein muss u.a. Fund- bzw. Erlegungsort benannt werden. Der Antrag zur Tollwutprämie ist im Veterinäramt zu stellen.
Abgabeorte sind die bekannten Kurierstellen.

Kurierplan

Antragsformular Tollwutprämie

Probenahme zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest müssen bestimmte Untersuchungen nach der Europäischen Entscheidung 2003/422/EG (Diagnosehandbuch Afrikanische Schweinepest) durchgeführt werden. Daraus ergeben sich Anforderungen an die Probenahme und die Probenart bei Wildschweinen, die im Folgenden näher beschrieben werden:

Jägerinformation - Probennahme ASP


Der Schutz von Mensch und Tier vor gesundheitlichen Gefahren durch Krankheitserreger tierischen Ursprungs ist das höchste Gut der Tierseuchenbekämpfung. Basis dafür sind präventive Maßnahmen bzw. die frühzeitige Erkennung und Ermittlung der Ursachen. Nur so kann bei einem Tierseuchenausbruch die gezielte Bekämpfung erfolgen und eine Weiterverbreitung verhindert werden.

Anzeige einer Tierhaltung

Hühner in der Natur
Hühner in der Natur

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

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Anzeige einer Tierhaltung mit Merkblatt

Anzeige von Veranstaltungen

Viehausstellungen, Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art sind nach § 4 Absatz 1 ViehVerkV der zuständigen Behörde vom Veranstalter unter Angabe der Art der Veranstaltung mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Beginn schriftlich anzuzeigen.

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Gesundheitsbescheinigungen

Auf schriftliche Anforderung werden Gesundheitsbescheinigungen z. B. für Viehtransporte innerhalb Deutschlands, der EU und im Verkehr mit Drittländern ausgestellt. Die Gesundheitsbescheinigungen sind rechtzeitig vor der Verbringung zu beantragen.

Probeneinsendungen

Regelmäßiges Monitoring soll Aufschluss über die aktuelle Tierseuchensituation im Landkreis geben. Dafür sind z. B. zur Überwachung der Klassischen Schweinepest Blutproben von mind. 10 % der Jagdstrecke beim Schwarzwild eines Jahres einzusenden. Bei Tieren, die auffälliges Verhalten oder Symptome zeigen, sind diese unter „Vorberichtliche Angaben“ oder „Weitere Hinweise“ auf dem Probenahmeschein zu vermerken. Bitte beachten Sie, dass die Proben für die Untersuchung auf Schweinepest (mit einem Probenbegleitschein), getrennt verpackt von den Proben zur Trichinenuntersuchung (mit Wildursprungsschein) abgegeben werden. Trichinenproben sind bei der Trichinenuntersuchungsstelle abzugeben, Schweinepestblutproben in der Kurierstelle des Landkreises. Für weitere Probeneinsendungen wenden Sie sich bitte vorab an das Veterinäramt. Die Untersuchung erfolgt im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) Rostock.

Kurierplan

Geflügelpest Verbringungsregeln

Bei Ausbruch der Geflügelpest werden Sperrzonen eingerichtet, in denen bestimmte Regeln zu beachten sind. Im nachfolgenden Merkblatt können Sie sich über die Verbringungsregelungen informieren:

Gefluegelpest_Merkblatt_Verbringungsregelungen_Tiere_tierische_Produkte